Moin,
jetzt mal abgesehen von dem Mangelhaften zustand darf die Lautstärke eines Motorrad/Roller/Auto/usw. nicht über dem wert liegen welcher in der Zulassung/Fahrzeugschein eingetragen ist.
BSP.
Bei einem Roller wurde die Lautstärke gemossen. Ergebnis: 80db
in der Zulassung/Fahrzeugschein steht der Roller darf 65db haben, heißt Roller ist um 15db zu laut.
Bei einer Polizeikontrolle würden jetzt noch 5 db Messtoleranz wegfallen, heißt der Roller wäre noch 10db zu laut.
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Ich vermute jetzt einmal, dass du die Lautstärke nicht gemossen hast, sondern die 81db aus der Zulassung/Fahrzeugschein heraus nimmst. Das bedeutet ganz einfach das dein Roller 81db ab Werk hat und auch nicht lauter als das sein darf.