Hallo ihr Lieben, die Astronautenkost (Trinknahrung) ist hauptsächlich für Menschen mit Schluckproblemen und KANN (ist nicht so ganz einfach) verordnet werden. Es wird zwar auch bei extrem untergewichtigen Patienten benuzt, aber sofern diese normal essen können, übernimmt das selten die Kasse. Das würde sonst einer Zwangsernährung gleich kommen.

Es gibt diverse Erkrankungen, bei der das nötig werden kann. Zum Beispiel gibts es Erkrankungen bei der die Muskulatur in der Kehle und um den Magen herum so verkrampft ist, dass nur geringe Mengen gegessen werden können. Um diesen Betroffenen zu helfen, macht es Sinn, zusätzliche Nahrung via Trinkkost die kalorienreich ist, zu verwenden, denn so verhindert man weiteren Gewichtsverlust und kann die nötige Kalorienmenge zuführen. Ob das jedoch hilft, zu zu nehmen... das steht auf einem anderen Blatt. Dazu sollte man sich von Fachärzten beraten lassen. Soweit organisch alles oaky ist, hilft ggf. auch eine "Diätberatung" bzw. Ernährungsberatung... manchmal ist der Stoffwechsel so aus dem Ruder, dass alles schnell verwertet wird und der Körper dadurch keine Reserven ansetzt.

Sprich also lieber mal mit deinem Hausarzt über diese Problematik, denn wenn sonst alles okay ist, gehts vielleicht auch mit "normalen" Essen... nur in anderen Dosierungen und anderer Zusammensetzung.

Viel Erfolg beim Zunehmen und gesund werden. Es grüßt, Renate Nix

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Hallo ihr Lieben, eine gute Infoseite gibts hier zu finden: http://www.helpster.de/astronautennahrung-kaufen-das-sollten-sie-beachten_82204 , dabei wird unterschieden zwischen medizinisch notwendigen und privatem just for fun Gebrauch. Es grüßt Renate Nix

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Hallo nochmals, nachdem mein Beitrag hier leider gelöscht wurde, versuche ich es nochmals. Diesmal sollte zumindest mal diese Info erhalten bleiben, denn die angebliche Marke, die auf allen Werbematerialien und "Angeboten" als (R) = eingetragenes Warenzeichen zu finden ist : "dachtuning.de" gibt es nicht. Hierzu findet man auf der offiziellen Seite der Marken und Patentregistrierung : http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020080780711/DE

Ich hoffe, dass dieser Beitrag nicht gelöscht wird, denn es handelt sich hierbei um unwiederlegbare Fakten. Weder möchte ich den Anbieter verunglimpfen noch vorverurteilen. Allerdings sollte hier offen über belegbare Fakten geschrieben werden dürfen.

Es grüßt

Renate Nix

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Hallo, Um hier noch einmal die Rechtslage klar zu stellen. Seit dem 1.1.2001 gibt es die Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr. Lediglich private Zusatzversicherungen fangen diese Situation auf.

Ausführliche Erklärungen und entsprechende gesetzliche Regelungen findet man auf: http://www.gbe-bund.de/glossar/Berufsunfaehigkeitsrente_BU_Rente.html

Die Aufhebung der Berufsunfähigkeitsrente ist im Zuge der Rentenreform zum 1.1.2001 geregelt.

Eine entsprechende Übersicht habe ich hier bereits in einem Artikel zusammengefasst Du findest ihn unter den Stichworten"Erwerbsminderungsrente Grundinformationen " bei" Gutefrage.net" Vielleicht helfen die Informationen, dieses Thema ein wenig zu entwirren. Es grüßt Renate Nix

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Hallo ihr Lieben, vorab möchte ich doch zu etwas mehr Sachlichkeit bei Antworten bitten.

Nun aber zur zweiten Frage: kann das Gericht einen anderen Gutachter beauftragen?

Ein klares Ja! Das Gericht ist verpflichtet Gutachter ein zu schalten wenn es die eigenen Kompetenzen überschreitet um über einen Fall zu "urteilen". In der Regel schlägt das Gericht Gutachter vor und ist nicht verpflichtet die Anträge der Kläger zu berücksichtigen. Dennoch kann jeder Kläger auch eigene Gutachtervorschläge ins Verfahren einbringen. Hierfür ist dann eine Begründung nötig, warum der ausgewählte Gutachter speziell für die jeweilige Fragestellung besonders in Frage kommen würde. Sofern das Gericht diesem Antrag nicht folgt, hat der Kläger die Möglichkeit ein so genanntes §109 Gutachten zu beantragen, sofern das vom Gericht angeforderte Gutachten z.B. Fehler aufweist, oder die Fragestellung nicht korrekt beantwortet hat. Hierzu muss ich noch ergänzen, dass man für jede Fachrichtung (also Neurologie , Orthopädie etc.) in jedem Verfahrensgang (also beim Sozialgericht, Landessozialgericht, Bundessozialgericht) nur einmal beantragen kann. Das heißt, im Sozialgericht nur ein §109 Gutachten im Bereich Neurologie etc.

Ich hoffe, diese Antwort war nicht zu verwirrend, wenn Du noch Fragen dazu hast, schreib mir einfach eine Nachricht oder stelle die Fragen hier.

Es grüßt Renate Nix

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Hallo, ich möchte dir nur einen Rat geben, nimm jemanden als Begleitperson mit. Ggf. jemanden aus der Familie oder einen guten Freund etc. Der Amtsarzt darf eine Begleitperson nicht verweigern. Aus eigener Erfahrung hat es sich bewährt, dass Begleitpersonen dabei waren, denn einige haben leider Untersuchungen und Tests aufgeführt, die nie gemacht worden sind. Ein kleines Protokoll von dem Ablauf und von dem zeitlichen Umfang der Untersuchung solltest du und deine Begleitperson nach der Untersuchung selbst schreiben und unterzeichnen, so hast du die Möglichkeit, wenn das "Gutachten" entsprechend "falsch" ist, auch etwas dagegen zu unternehmen.

Damit will ich nicht unterstellen, dass das generell so ist. Ich habe jedoch selbst schon mehrmals erlebt, dass Berichte völlig anders formuliert waren, als es der tatsächliche Ablauf hergegeben hätte. MEine Begleitung hat dies bestätigt und anhand des Protokolls das wir selbst kurz nach der Untersuchung geschrieben hatten, musste eine erneute Untersuchung bei einem anderen Arzt erfolgen. Da wurde dann alles richtig gemacht und das zweite Gutachten hat dann wirklich alle offenen Fragen beantwortet. Es wurden damals verschiedene Angaben im ersten Gutachten gemacht, die falsch waren. Ob nun aus versehen oder absichtlich, das sei einmal dahingestellt.... Ohne eine Begleitperson hätte ich keine Chance gehabt, das zu belegen. Du hast ein Recht darauf jemanden mit zu nehmen. Am einfachsten klappt das, wenn du das kurz vorher dem Amtsarzt mitteilst, dass PErson "XY" dich zum Termin begleiten wird.

Die Unterlagen muss dein Hausarzt an den Amtsarzt schicken, die wird dieser auch schon eingefordert und vorliegen haben. Ansonsten muss er nachbessern, wenn Befunde in seinem Bericht/Gutachten fehlen sollten.

Viel Erfolg bei der Untersuchung! Gruß von Renate Nix

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Privatsphäre durch Arbeit eingeschränkt, dürfen die das?

Hallo Ihr lieben, folgendes ist passiert, von meiner Freundin die Schwester ist Pflegebedürftig (sie ist körperlichst und geitig schwerbehindert) und wird daher von einem Pflegedienst betreut, rund um die Uhr. Diese personen leben ja quasi schon mit uns im Haushalt und da bleibt es natürlich nicht aus,dass man sich möglicherweise sehr gut versteht und ne Freundschaft aufbaut. (Wir als Familienangehörige nicht die Pflegeperson selbst!) Letztins hat eine Person mit der wir uns besonders gut verstehen, gesagt bekommen vom Arbeitgeber sie dürfte nichst privates mit uns (be)sprechen. Außerdem dürfen wir uns nicht privat treffen oder gar eine Freundschaft aufbauen.
Weil sie nur arbeiten und keine "persönliche bindung" zu uns aufbauen soll. (allerdings würde das ja passieren wenn sie das mit der pflegeperson tun würde,diese ist aber nicht in der lage dazu gefühle zu zeigen oder sonstiges) Aber das sehen wir ehrlich gesagt nicht ein, weil unsere Freundschaft nix mit der Schwester meiner Freundin zu tun hat. Wir hegen die gleichen Interessen wie Musik,Festivals, Kleidungsstil usw. UND wir reden nicht einmal über die Pflegeperson ob das jetzt die schwester oder der job ist. oder ein privarbesuch würde die Pflegekraft auch niemals machen. Wir verstehen uns sogar so gut dass wir überlegen eine WG zu gründen. Allerdings nicht wenn sie deswegen den Job verlieren könnte.

Jetzt meine Frage: Darf der Arbeitgeber Ihr das verbieten, mit uns privat zu verkehren? Oder gar zusammen zu ziehen? Wie ist dir rechtliche lage und ist das denn einschränkung der Persönlichkeitsrechte und Entfaltung? Muss sowas im Arbeitsvertrag geschrieben stehen?

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Hallo, es gibt in Fällen wo private Kontakte "Überhand" nehmen, einige eindeutige Urteile, die die Meinung vertreten, private Kontakte und der "Nutzen" aus diesen privaten Kontakten würde das Ansehen und die Wertigkeit sowie die "Unbestechlichkeit" von Pflegediensten in eine schlechtes Licht setzen. Hier ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht (es ging da zwar um ein Erbe, das angenommen wurde, aber ich denke, es wäre ggf. auch auf "private Beziehungen" an zu wenden. Es ist maßgebend was der Dienst und Arbeitsvertrag enthält... demnach kann privater Kontakt schon zur Kündigung führen. http://www.gesr.de/media/BAG-17.6.03-2AZR62-02.pdf

Daher wäre ich sehr vorsichtig, denn es kann u.U. wirklich eine Kündigung drohen.

Liebe Grüße von Renate

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Hallo, einige Zahncremes sorgen dafür, bei Menschen die empflndlich auf deren Inhaltsstoffe reagieren, dass sich die Mundschleimhaut ablöst... in kleinen "Fetzchen". Das sieht dann ähnlich aus und hängt morgens bevorzugt an der Unterlippe (von innen logischerweise).

Wenn es aber dauerhaft ist und auch sonst ggf. eine Geschmacksstörung oder sonstige Nebenerscheinungen wie Mundtrockenheit etc. auftauchen würde ich dringend zu einem Arztbesuch raten. Das kann viele Ursachen haben.... auch bestimmte Lebensmittel können derartige "Erscheinungen" hervorrufen.... Magenerkrankungen und Erkrankungen der Speiseröhre können auch derartige auffällige pelzige Beläge am Morgen verursachen.

Also besser mal zum Dok und abklären lassen. Wenn nix gefunden wird kanns tatsächlich an der Zahncreme liegen. Viel Erfolg, bin gespannt auf das Resultat! Liebe Grüße von Renate Nix

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Hallo, es gibt eine gute Informationsplattform die in Zusammenarbeit mit Ärzten/Therapeuten Fragen zu Medikamenten und deren Nebenwirkungen bietet. Schau doch einfach mal dort rein: www.sanego.de , dort berichten Betroffene/Patienten über Nebenwirkungen die sie selbst erlebt haben und es gibt eine Fülle an Informationen zu vielen Medikamenten und deren Nebenwirkungen. Auch das Arznei-Telegramm (online) kann manchmal Fragen beantworten die der Arzt nicht beantworten will oder kann. Die Seite wird pharmaunabhängig betreut und setzt auf Forschung und aktuelle Informationen.... für Laien und für Fachpublikum geeignet. Liebe Grüße von Renate Nix

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Hallo, das ist nicht ganz richtig mit den 17 Euro. Das kann unterschiedlich sein. Hier gibts eine gute Homepage einer Physiotherapeutin, die alle Fragen & Antworten übersichtlich aufgeführt hat. Das hilft oft auftretende Missverständnisse zu vermeiden. http://www.physiotherapie-henneberger.de/FAQ/faq.html

Viel Erfolg bei der Behandlung! Liebe Grüße von Renate Nix

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Hallo, es gibt noch eine andere Erklärung der Herkunft nach : Das deutsche Wort für "senil" = "greisenhaft", "altersschwach" geht zurück auf lateinisch "senex" und dies bedeutet auf Deutsch übersetzt "Greis". Mehrere Quellen besagen aber, dass das Wort aus dem mittelhochdeutschen "grijs" oder auch "griess" oder "griese" etc. abgeleitet wurde, das stand für grau.

Als Tipp am Rande: Für die Suche nach dem Wortursprung kannst du bei google auch "deutsches Etymologisches Wörterbuch" eingeben, darin findet man brauchbare und verständliche Erklärungen oder klicks auf diesen Link hier, da findest du nach Stichworten sortiert die Grundbedeutung uvm. http://www.koeblergerhard.de/derwbhin.html

Viel Spaß beim durchwühlen, es gibt wirklich interessante Infos zur Herkunft der Worte. Liebe Grüße von Renate Nix

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Hallo, gesicherte Informationen zum Thema Morbrus Chron und Colitis ulcerosa erhältst du auf folgender Seite : http://www.dccv.de/?referrer=googleced Der Verein ist seit vielen Jahren tätig und kann dir sicherlich bessere antworten liefern. Infos aus "Infotheken" sind immer mit Vorsicht zu genießen, meistens sind sie nicht aktuell und bei Wikipedia und Co kann jeder mitmitschen ob er nun Ahnung hat oder nicht.

Meine Schwester hat Morbus Chron und fühlt sich sehr gut beraten vom DCCV. Der Verband arbeitet mit Kliniken und Ärzten zusammen und hat, in der Regel aktuelle Forschungsinformationen zum Krankheitsbild. Da die Entstehung immer noch nicht geklärt ist und genetische Faktoren nicht gänzlich aus zu schließen sind (laut aktueller Informationen einer Fachtagung) sind sie glaube ich ein guter Ansprechpartner für Fragen rund ums Thema. Schau doch einfach mal auf der o.a. Seite rein, dort gibts viele Infos auch für Nichtmitglieder. Liebe Grüße von Renate Nix

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Hallo, ich möchte mal eines klar stellen. Behinderte Menschen sind wie sie sind und für sie selbstverständlich ganz "normal". Die "Unnormalität" von anderen liegt im Auge des Betrachters... wärst du z.B. Blind, würdest du dem Gegenüber nicht anmerken dass er behindert ist oder?!

Da ich selbst durch einen Unfall mehrfachre körperliche Behinderungen habe, finde ich es immer noch merkwürdig, wie schief man angeschaut wird. Man wird weder als Frau noch als Mensch wahrgenommen (mir geht es leider oft so) sondern als "Etwas" . Viele glauben offenbar dass man mit einer körperlichen Einschränkung gleichzeitig auch geistig oder mental behindert ist und man wird oft in der Kindersprache oder noch krasser angesprochen.

Weder wollen wir Mitleid noch bevorzugte Behandlung sondern wollen wie jeder andere Mensch auch mit Respekt behandelt werden. Die "Gafferei" von vielen Menschen kann einem manchmal wirklich zuviel werden, deshalb starrt uns nicht immer gleich an nur weil wir nicht der "Norm" entsprechen. Die Integration spielt da eine große Rolle, leider gibts in vielen Köpfen eine Menge Vorurteile und Barrieren... vielleicht hat einer von euch eine Idee, wie man diese Situation ändern könnte. Wen würde es nicht nerven, ständig auf seine körperlichen Unzulänglichkeiten angesprochen zu werden. Das wäre so, als müssten dann auch übergewichtige oder untergewichtige Menschen oder Menschen die kleinwüchsig sind ebenso angestarrt oder respektlos behandelt werden... das wäre ebenso unsinnig oder?!

Geistig behinderte Menschen, Menschen mit Down-Syndrom usw. usw. werden oftmals mehr als respektlos behandelt. Viele sind auf ihrem "Fachgebiet" absolute Genies... deshalb bitte ich um mehr Verständnis und darum, mit jedem Menschen, egal welche Hautfarbe, welche Einschränkungen oder sonstigen offensichtlichen "Merkmale" er auch haben mag, genau so zu behandeln wie man selbst behandelt werden möchte! Dann kann nichts schief gehen!

Ich hoffe, ich konnte in wenig zum Um- und Nachdenken anregen.

Liebe Grüße von Renate Nix

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Hallo , es gibt da unterschiedliche Regelungen der Krankenkassen. Hier ein Beispiel der Barmer-GEK Zitat" Auch Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden in medizinischen Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung übernommen. Dies gilt insbesondere für:

Fahrten zu bestimmten ambulanten Operationen sowie vor- und nachstationären Behandlungen im Krankenhaus (in vorgegebenen Fristen).
Fahrten zur Dialyse.
Fahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie, die zur Behandlung einer bösartigen Erkrankung dienen.
Patienten, die in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich eingeschränkt sind. Das trifft zum Beispiel auf Versicherte zu, die die Pflegestufe 2 oder 3 haben oder einen Schwerbehindertenausweis vorlegen mit der Kennzeichnung "außergewöhnlich gehbehindert (aG)", "blind (Bl)" oder "hilflos (H)".

Die Patienten zahlen lediglich ihren gesetzlich festgesetzten Eigenanteil: 10 Prozent der Kosten, mindestens 5, höchstens 10 Euro je Fahrt. " Zitatende

Vielleicht kannst Du etwas mit den Informationen anfangen. Liebe Grüße Renate Nix

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Hallo, die Frage ist nicht uninteressant, wirft aber gleichzeitig Fragen auf zum Prinzip eines so genannten "Schneeballsystems". Vielleicht wirds verständlicher wenn das Grundprinzip dieser Systeme deutlich wird. Zu finden u.a. beim Wikipedia (Suchbegriff: Schneeballsystem) da werden diverse Systeme aufgezeigt.

Inwieweit diese mit unserem Rentensystem "übereinstimmen" wird erst klar, wenn ebenfalls das Grundprinzip der Deutschen Rentenversicherung verstanden wurde.

Um beides vergleichen zu können muss man also etwas mehr tun als "nur" eventuelle "Gleichheiten" auf zu zeigen. Bei "Geschäftsmodellen" nach dem Schneeballprinzip hat jeder die Wahl daran teil zu nehmen oder nicht. Das ist allerdings bei der Rentenversicherung anders, das ist eine Pflichtversicherung und obendrauf ist jeder AN dazu angehalten, eine zweite Absicherung abzuschließen wie z.B. "Riester-Rente" und Co. Dieses Konstrukt aus verschiedenen Systemen ist daher, wie ich finde, schwerlich zu vergleichen. Auch ist der "Sinn" jeweils ein anderer. Die Rentenversicherung soll den "Lebensabend" absichern. Geschäftsmodelle nach "Schneeballprinzip" sind privates "Vergnügen" und dienen fast ausschließlich Geld zu machen, aus welchem Grund ach immer. Dass Geldanlagen unsicher sein können, weiß wohl jeder. Auch dass unser Rentenversicherungssystem überholungsbedürftig ist (Generationenvertrag funktioniert nicht wie "geplant") dürfte auch außer Frage stehen. Daher meine Gegenfrage: Wozu wurde diese Frage aufgeworfen und bei welcher Art Seminar wir darüber diskutiert? Ich bin gespannt auf Ihre Antwort, denn es interessiert mich sehr, wer sich mit dieser doch umfangreichen Materie auseinandersetzt. Liebe Grüße von Renate Nix

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Hallo, wenn Du weniger als 700 Euro Rente (EU-Rente/Erwerbsminderngsrente) erhältst hast du ggf. sogar Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung (bei Stadt und Landkreisen sind in der Regel Grundsicherungsämter eingerichtet oder bei der Agentur für Arbeit). Bei chronischen Erkrankungen bekommt man in der Regel auch einen Zuschuss für Mehraufwendungen. Diese sind auch nicht pfändbar, da sie den Grundbedarf decken sollen und keine Gläubiger bedienen sollen.

Ein P-Konto ist, wie schon hier geschrieben wurde, auf jeden Fall nötig, sonst gibts ab und an böse Überraschungen und zurückholen ist schwierig. Vielleicht solltest du dich mal bei einer Schuldnerberatung vorstellen wenn es um "größere Summen" geht.

Liebe Grüße von Renate Nix

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Hallo in die Runde, das ist keine sooo dumme Frage, denn wie lautet die Antwort wenn der Auslöser für eine Behinderung eine Erkrankung ist wie z.B. bei einer "geistigen Behinderung"?! Allerdings sind in der Regel immer Erkrankungen, Gendefekte etc.die Ursache von Behinderungen. Um klar zu machen, was ich meine hier ein Beispiel: wer an einem Hirntumor erkrankt ist und eine Gehirnschädigung nach Ausheilung der Krebserkrankung zurück behält, ist dieser nun krank und ein Mensch mit Behinderungen! Ein anderes Bespiel wäre eine Schädigung durch eine Wirbelsäulenerkrankung (Morbus Bechterew z.B. bei der sich die Wirbelsäule versteift und ggf. krumm wird) dabei liegt ebenfalls eine Erkrankung und eine Behinderung vor! Da ich selbst einige körperliche Behinderungen habe, ist die Frage in vielen Fällen sooo einfach nicht zu beantworten finde ich. Auch Menschen mit MS sind krank und haben im Laufe der Erkrankung früher oder später eine Behinderung, weil die Muskeln abbauen.

Generell sollte aber kein Unterschied zwischen Erkrankung und Behinderung gemacht werden, denn das sind nur "Definitonen" die die Integration und die Teilhabe der Betroffenen immer noch ausbremsen weil zu viele Berührungsängste vorhanden sind. Das erlebe ich sehr oft und finde es schade, dass man, sobald man körperlich eingeschränkt ist nicht mehr als Frau oder Mann wahrgenommen wird sondern "nur" noch als "Behinderter". DAS wäre ein Punkt worüber ich von euch gerne mehr lesen möchte... wie seht ihr das und erlebt ihr das?! Vielen Dank für den Denkanstoss! Liebe Grüße von Renate Nix

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Hallo, es gibt sehr viel mehr Möglichkeiten für Ursachen von "Inkontinenz" oder ständigem Harndrang. Dafür können mehrere Erkrankungen verantwortlich sein, auch psychische Faktoren können eine Rolle spielen. Daher sollte deine Freundin sich mal auf folgender Informationsseite umsehen : http://www.inkontinenz-selbsthilfe.com/html/themenportal_krankheit.html

Neurologen, Urologen, Psychotherapeuten, aber auch Orthopäden können bei dieser Problematik helfen. Vorranging sollte man aber erst zum Urologen gehen und prüfen zu lassen ob nicht eine Organproblematik vorliegt. Wenn dann alles andere ausgeschlossen wurde kann man bei speziellen Psychotherapeuten (Adressen findest du auch auf der o.a.Seite) Hilfe bekommen um damit besser umgehen zu können und dieses "Verhalten" ab zu trainieren falls es denn psyischer Natur ist. Es gibt diverse Verfahren dazu, aber das sollte man dann ins Auge fassen, wenn andere organische Erkrankungen ausgeschlossen sind. (z.B. kann ein Bandscheibenvorfall ebenfalls so auf die Blasenfunktion wirken, dass man ständig das Gefühl hat, zur Toilette gehen zu müssen, obwohl die Blase nicht voll ist. Auch dies wäre eine Möglichkeit von vielen!)

Ich hoffe, deine Freundin findet gemeinsam mit den Ärzten heraus, woran es tatsächlich liegt, denn die , wie mir scheint, eher flapsig dahingestellte "Diagnose" dass das psychisch wäre, sollte nur gestellt werden, wenn man wirklich alle anderen Faktoren ausgeschlossen hat. Also lieber eine zweite oder dritte Meinung einholen. Dies soll nicht bedeuten, dass es nicht so sein kann, aber wie gesagt, manchmal ist es eben auch eine "Verlegentheitsdiagnose" von Gynäkologen, wenn sie selbst nichts finden können.

Es grüßt Renate Nix

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Hallo, es ist schrecklich dass Menschen die "anders" sind, oft zur Zielscheibe "unreifer Gemüter" werden. Für dieses Problem gibt es ein tolles Forum im Inernet, dass Schüler, Lehrer und Eltern bei diesen schwierigen Situationen hilft. Vielleicht schaust du mal mit deinen Eltern diese Seite an , am besten wäre natürlich auch wenn die Mutter deiner Freundin dabei wäre, um zu klären wie man am besten damit umgeht um nicht weitere Probleme zu verursachen und die Situation zu entschärfen.

Hier die Internetseite: http://www.schueler-gegen-mobbing.de/portal/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&t=2564

Professionelle Hilfe erhält man oft auch in den Schulen, denn jede Schule hat Vertrauenslehrer die in solchen Situationen ebenfalls schlichtend eingreifen und alle Parteien, also die Betroffenen, die Eltern und die , die mobben, an einen Tisch holt um weitere Eskalationen zu vermeiden.

Es gibt auch Vereine, die helfen, Menschen mit Down-Syndrom besser in die Gesellschaft zu integrieren und helfen Schülern mit Down-Syndrom bei schwierigen Situationen und "öffentlichen Anfeindungen" wie sie bei deiner Freundin leider passieren. All dies müsste der Vertrauensleher wissen und sagen können, an welche öffentliche Stellen man sich mit den Eltern wenden kann, damit deine Freundin nicht weiter gemobbt wird.

Ich hoffe, ihr findet einen Weg um mit der Situation fertig zu werden. Auf jede Fall solltet ihr aber Erwachsene hinzuziehen, denn allein gegen solche Vorfälle vor zu gehen, ist schwierig und bringt wenig.

Was ich toll finde ist, dass du dir so viel Gedanken darüber machst wie du deiner Freundin helfen kannst und dass du dir die "Mühe" machst, nach Hilfsangeboten zu fragen. Nutz die Unterstützung des Vertrauenslehrers mit deinen Eltern oder wenn diese das nicht wollen, wende dich direkt an die Mutter deiner Freundin, dass sie dich vielleicht begleitet.

Ganz herzliche Grüße und Wünsche sendet Renate Nix

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