Hallo, mein Vermieter hat von mir eine Zustimmung zur Mieterhöhung bis zum 31.12.24 eingefordert. Der Brief dazu kam bereits Ende Oktober. Jedoch habe ich übersehen, dass diese Zustimmung zu der Mieterhöhung verbindlich ist. Ich dachte, dass der erhöhte Preis einfach ab dem nächsten Jahr automatisch eingezogen wird, solange ich keinen Einspruch einlege. (Habe den Brief falsch verstanden.) Dann wurde Anfang Dezember erneut ein Brief mit der Aufforderung zur Zustimmung bis zum 31.12 eingesendet. Jedoch war ich im Dezember paar Wochen nicht in der Wohnung und habe erst Ende Dezember den Brief gesehen.
Ich habe die Zustimmung per Mail am 27.12 eingereicht, bzw auch per Post am 28.12.
Nun sehe ich heute, dass mir für die Miete im Januar 35€ mehr abgezogen wurde. Ich vermute nun stark, dass mein Vermieter eine Klage beim Amtsgericht eingereicht hat und dass das die Grundgebühr dafür ist.
Was wird nun weiter passieren? Welche Folgen wird diese Klage im Amtsgericht mit sich bringen und vor allem welche Kosten?
Und ist es rechtskräftig, dass die Klage bereits eingeschickt wurde, obwohl ich die Zustimmung am 27.12 elektronisch eingereicht habe?
Ich bedanke mich jetzt schon für die Antworten.
Liebe Grüße