Selbstverständlich muss er diesen Schaden bezahlen, ich bezweifle aber das die Haftpflicht anstandslos bezahlen wird, da sie auf den passus verleihen verweisen wird. Das wird noch lustig für dich glaube ich
Musik hören, Filme gucken, lästern usw.
Du bist zwischen 8-18 nur bedingt geschäftsfähig, d.h. das Verträge (u.a. Kaufverträge) der Zustimmung der Eltern bedürfen. Kaufst du es nun ohne ihre Erlaubnis können sie es einfach zum Laden zurückbringen und eine Auszahlung des Kaufbetrages verlangen
Ein 2 cl (20 ml) Stamperl gefüllt mit Wodka hat - abhängig vom Wodka - 7,5-10 ml Alkohol. 330 ml Bier haben - abhängig vom Bier - 16.5 - 26 ml Alhohol.
2,3 Stamperl Vodka entsprechen also in etwa einem Bier. 10 Stück sollten problemlos trinkbar sein
Es ist nicht legal, es ist aber unmöglich dich haftbar zu machen für die Nutzung, weil nicht gespeichert wird WAS du runterlädst. Es gab noch nie eine Klage gegen einen Nutzer.
kündigen kannst du. Beachte die Vertragslänge (1 Moant, 3Monate usw.)
Geschwächter Binnenmarkt, des wegen gibts auch eigentlich ein Gesetz was besagt dass diese Werte ausgegelichen sein sollen