Hey Mary,
zunächst tut es mir leid, dass ein solches Verhältnis zwischen dir und deiner Mutter entstanden ist.
Rein von meinem Verständnis her würde ich sagen, dass du das Recht darauf hast Wertgegenstände und dein Hab und Gut abzuholen - einbehalten darf deine Mutter es definitiv nicht.
Mit den Haustieren stelle ich mir das etwas schwerer vor - hinsichtlich der Feststellung des "Frauchens" - das sollte sicherlich durch irgendwelche Dokumente festgelegt sein.
Mein Tipp an dich - wende dich an einen Rechtsanwalt für Familienrecht. Lass dich vorab beraten und dir die rechtliche Lage gründlich erläutern - inwiefern dann eine Klage gewünscht / benötigt wird, wird dieser dir auch weiterhelfen.
Der Weg klingt unschön - manchmal geht es aber leider nicht anders.
Ich hoffe, dass alles gut verläuft und wünsche Dir alles Gute!
PureThinking