Wenn du am 01.07. umziehst ist dein Wohnsitz ab dem 01.07. nicht mehr die alte Adresse. Wie lange der Mietvertrag der alten Wohnung läuft ist völlig unerheblich. Entscheidend wird sein, ob du dich dann schon umgemeldet hast, wozu ich aber insbesondere aufgrund des Termins raten würde.
Das wird vermutlich nicht funktionieren, da du dann den Mindestlohn erhalten müsstest. Das wird dir aber vermutlich der Praktikumsgeber nicht bezahlen wollen.
Ja, Überschlag auf der Autobahn.
Mehrwertsteuer
Du rechnest A vom Dreieck und dann von einem Kreis mit 20 mm Radius. Die Hälfte vom Kreis ziehst du von A des Dreicks ab
Wie sehen denn deine Rechenwege aus?
Ich würde die Adresse aus dem Impressum nehmen.
Genau, die Funktion hat dann dort eine Definitionslücke. Es gibt noch weitere wie zum Beispiel Quadratwurzel aus negativer Zahl
- Vermutlich 2,3 für x einsetzen
- Vermutlich 17 für y einsetzen und nach x auflösen
Aber es fehlen Informationen zur Funktion
Da gibt es nichts zu berechnen. Gibt ja keine Aufgabe.
Den Ärger wäre mir das vermutlich nicht wert. Sprich doch erstmal mit euren Eltern darüber, denn Konsequenzen sollte das schon haben.
Mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) kannst du an Universitäten und Fachhochschulen studieren. Mit der Fachhochschulreife nur an Fachhochschulen.
Es gibt dann noch die fachgebundene Hochschulreife, mit dem Abschluss kann man ebenfalls an Universitäten (allerdings nur fachgebunden) und Fachhochschulen studieren.
Er ist im Moment im alleinigen Besitz der Wohnung. Da wird er wohl machen was er möchte, ändern kannst du es nicht. Allerdings solltest du dringend mit ihm gemeinsam die Wohnung kündigen (wenn ihr beide Mieter seid), da du als Gesamtschuldner dem Vermieter gegenüber haftest.
Nein, du kannst ALG II beziehen
Natürlich kann das rassistisch sein. Wenn du Menschen anhand der Hautfarbe voneinander unterscheidest ist das Rassismus.
Im Zweifel wird das ein Gericht anhand von Hinweisen bewerten.
Warum sollte die Wand dadurch tragend werden?
https://deutsch.lingolia.com/de/grammatik/deklination/genitiv
Kauf dir doch Gutscheine, dann kannst du Bar bezahlen und trotzdem bestellen.
Letztendlich wirst du nichts machen können. Dein erstes Arbeitsverhältnis ist regulär beendet worden. Das KSchG hat für dich ja keine Gültigkeit. Wie das mit einer erneuten Anstellung ist, weiß ich nicht genau. Aber selbst wenn dies nicht rechtens wäre, wäre die Konsequenz, wenn du das nicht akzeptierst, dass dir wieder gekündigt wird.
Das ist zwar unfair, aber dein Arbeitgeber sitzt am längeren Hebel.