,,Zunächst einmal ist zu unterscheiden, ob der Umtausch innerhalb der
Garantie oder im Rahmen der Gewährleistung geltend gemacht wird. Eine
Garantie liegt vor, wenn der Hersteller zusichert, dass er die Ware
innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (z.B. einem Jahr) ohne weiteres
umtauscht, sollte innerhalb dieses Zeitraumes kaputt gehen. Wird die
Sache innerhalb dieses Zeitraumes ausgetauscht, so beginnt die
Garantiezeit nicht erneut zu laufen. Vielmehr läuft die Garantiezeit
nach dem vereinbarten Zeitraum ab. In unserem Beispiel also nach einem
Jahr, auch wenn nach 8 Monaten die Sache ausgetauscht wurde. Etwas
anderes gilt nur, wenn es in der Garantie vereinbart wurde.

Anders
mag hingegen zu urteilen sein, wenn der Verkäufer die Sache austauschen
soll. Der Verkäufer haftet nämlich im Rahmen der sogenannten
Gewährleistung, die sich aus dem Gesetz ergibt und für jeden Verkäufer
gilt. Diese unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung, kann jedoch wie
alle Rechte die man hat nach einer gewissen Zeit verjähren - also nicht
mehr geltend gemacht werden. Das Gesetz schreibt grundsätzlich vor, dass
die Gewährleistungsansprüche zwei Jahre nach der Entgegennahme der Ware
verjähren. Tauscht der Verkäufer die Sache innerhalb der zwei Jahre
aus, so beginnt auch hier die Verjährungsfrist nicht erneut. Vielmehr
enden sämtliche Ansprüche zwei Jahre nach der Entgegennahme der zunächst
(mangelhaft) gelieferten Ware. Eine Ausnahme gibt es jedoch zu
beachten: Erkennt der Verkäufer Ihren Anspruch auf Nacherfüllung im
Rahmen der Gewährleistung an, so beginnt die Verjährungsfrist erneut zu
laufen. Dann haben Sie gemäß § 212 BGB
erneut zwei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Allerdings
wird dem Verkäufer in der Regel nicht nachzuweisen sein, dass er
anerkannt habe. Beruft er sich nämlich darauf, bloß aus Kulanz gehandelt
zu haben, beginnt die Frist nicht erneut zu laufen.``

MFG. Prof. Dr. Jonathon J. D. N.

Universität Ulm

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Meine Mutter hat damals immer zu mir gesagt, da ich gleiche Erfahrungen gemacht habe:,,Mobbing ist das langsame Abwürgen
einer nicht geduldeten Persönlichkeit.`` Das Zitat geht nach einem Deutschen Publizisten, ich weiß nicht ob dir der name Schmidberger etwas sagt, aber es hat mir ein starkes Bewusst gegeben und haben letztendlich eine gute Laufbahn gehabt! Ich hoffe ich konnte dir helfen. Ich wünsche dir meine Tatkräftige Unterstützung.

MFG, Jonathon J. D. N.

Universität Ulm

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