Ja sicher, das machen Tausende jede Stunde.

www.bahn.de

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Ja das wird wohl gehen, aber besser wäre eine Recovery. Denn Du mußt die mühsam alle Treiber suchen dann, wenn Du keine Recovery vom Hersteller hast. Das kann sehr mühsam und schwierig sein 

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Kannst du bitte den Beweis schreiben, daß es keinen Gott gibt?

Und das mit dem Urknall..... was war davor?

Und warum gibt es Leid und Krebs und Krieg? Das ist der zwanghafte Dualismus. Auch Gott konnte den nicht umgehen. Wo es Gutes gibt da muß zwanghaft auch Böses geben. Anders geht's leider nicht.

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Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, darf der Jugendliche vorher nicht beschäftigt werden; an Berufsschultagen mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten ist der Jugendliche von der Arbeit ganz freizustellen, jedoch nur einmal in der Woche. Sinkt die Unterrichtszeit darunter, ist dem Auszubildenden zuzumuten, davor oder danach noch am Arbeitsplatz zu erscheinen, es sei denn, der Anfahrtsweg ist unzumutbar lang. Dies gilt nicht für erwachsene Auszubildende; sie dürfen an allen Berufsschultagen nach dem Unterricht beschäftigt werden. Ferner dürfen Jugendliche in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen überhaupt nicht beim Arbeitgeber beschäftigtwerden; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 JArbSchG). Sie sind in die 40-Stunden-Woche des § 9 Abs. 2 Nr. 2 JArbSchG mit einzurechnen. Für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte sowie an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, ist der Jugendliche ebenfalls ohne Entgeltausfall von der Arbeit freizustellen (§ 10 JArbSchG). Für Auszubildende, die älter als 18 Jahre sind, gilt ab 1.3.1997 die generelle Gleichstellung mit Jugendlichen für die Freistellung vor und nach der Berufsschule nicht mehr. Lediglich das Verbot der Beschäftigung im Betrieb vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht gilt für sie weiter (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 JArbSchG).

Dauert der Unterricht einschließlich der Pausen mehr als fünf tatsächlich erteilte Unterrichtsstunden mit mindestens 45 Minuten, braucht für diesen Tag nicht nachgearbeitet zu werden, auch wenn die Arbeitszeit ohne Berufsschulbesuch z. B. acht Stunden gedauert hätte. Auch wenn die Arbeitszeit kürzer als fünf Stunden gewesen wäre, so werden bei Berufsschulunterricht, mit mehr als fünf Unterrichtsstunden mit mindestens 45 Minuten trotzdem acht Stunden angerechnet, sodass also an anderen Tagen entsprechend weniger zu arbeiten ist. Dauerte der Berufsschulunterricht nur 5 oder weniger Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten, so wird nur diese Zeit nebst Pausen auf die Arbeitszeit angerechnet. Der Arbeitgeber muss dem Jugendlichen auch die Zeit zum Waschen und Umkleiden, zum Hin- und Rückweg zur und von der Berufsschule sowie zur Einnahme einer Mahlzeit zwischen Unterrichtsende und einer eventuellen Arbeitsaufnahme im Betrieb freigeben; diese Zeit gilt aber nicht als Arbeitszeit, ist also nicht auf die Höchstarbeitszeit anzurechnen.

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Heißt der Film von dem Du so fasziniert bist "Kevin  allein zu Haus" ?

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Du bist verantwortlich, daß Steuern und Haftpflicht bezahlt werden, und im Notfall kann auch der Halter bei Übertretungen herangezogen werden, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist.

Auch bist Du für die Verkehrssicherheit und das  Untersuchungen nach § 29 und Abgas verantwortlich.

Das ist wohl alles.

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Pantoprazol

komme morgen in meine Praxis, dann bekommst Du ein Rezept. Heure Nachmittag haben wir leider zu


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Du hast Schule aber dringend nötig, wenn man Dein Gelaber und Deine Rechtschreibung beurteilt

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Sieht wie eine Blutvergiftung aus. Ist vielleicht ein Fremdkörper unter die Haut eingedrungen. So was kann lebensgefährlich sein.

Oder es nur ein harmloser Ratscher. Kommen morgen früh gleich in meine Praxis.


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Wenn der Komponist und der Autor mehr als 70 Jahre unter der Erde sind, dann besteht keine Urheberrecht mehr. Aber Vorsicht. Das gilt nicht für Aufnahmen, Konzerte, Videos usw. Das ist eine neues Urheberrecht drauf - von den/dem Produzenten.

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Den Speedport W 724V. Natürlich. Warum denn eine altes Modell?

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