An alle juristisch bewanderten,
ich bin nach der Trennung vom Ehepartner aus der gemeinsamen Ehewohnung. ausgezogen vor 4 Monaten(wurde aus dem MV entlassen). Wir haben 2 gemeinsame Kinder und teilen uns zur Zeit die Betreuung 50/50 in der Ehewohnung.
ich möchte nun endgültig zurück kehren in die Ehewohnung und habe gelesen, dass das innerhalb von 6 Monaten möglich ist.
hat jemand Erfahrung mit dieser Thematik? Muss ich zum Anwalt gehen, um meinen Willen verbindlich zu verkünden oder reicht die bloße Willenserklärung?
Danke für eure Antworten!