Tag zusammen.

Folgende frage welche ich trotz intensiver Suche nicht in Erfahrungen bringen konnte.

zur Situation:

ich bin zum 30.04.23 aus meiner alten Wohnung ausgezogen.

In den Jahren zuvor hatte ich den Punkt Gartenpflege in meinen Nebenkosten mit knapp 7€ für ein Jahr als Gesamtkosten wodurch mir knapp 1€ berechnet wurde.

Die Vermieterin hatte die Gartenpflege immer selbst verrichtet. Ist aber inzwischen zu alt um dies noch selber zu erledigen.

Ich habe nun die Belege für die Gartenpflege angefordert und erhalten. Die Rechnung beläuft sich auf den 23.05.23 mit fast 900€

mir wurde nun für 4 Monate anteilig die Gartenpflege in Rechnung gestellt.

nun meine Frage:

Darf man mir die Gartenpflege in Rechnung stellen obwohl diese erst nach meinem Auszug verrichtet wurde? Ich hatte ja keinerlei nutzen von der Gartenpflege und konnte von dieser null profitieren.

vielen Dank für eure Hilfe