Da Faxgeräte in der Regel nur einseitig einlesen können, wirst du deine Seite 2 mal faxen müssen. Forderseite einscannen und faxen und dann Rückseite einscannen und faxen.

Natürlich kommen dann beim Faxdrucker auf der Empfängerseite 2 Seiten an.

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Gutscheine sind generell dauerhaft gültig. Auch wenn ein Ablaufdatum auf diesen Gutscheinen steht, so kannst du diese Gutscheine auch nach dem verfall noch weiter nutzen. Diese Verfallsdaten stehen lediglich auf den gutscheinen, um Gutscheinbesitzer zu animieren diese gutscheine so schnell es geht einzulösen. 2 oder 3 Jahre alte Gutscheine bedeuten meistens mehr Auffwand für die Firmen, da die Unterlagen für diese Gutscheine nach dem laufendem Geschäftsjahr, indem diese Scheine "gültig" waren, archiviert sind. Das bedeutet aber nicht das diese Gutscheine ihren Wert verlieren.

Diese Thema wurde gerade erst bei RTL in der Show "Einspruch" besprochen. Da ich das selber sehr interessant fand, habe ich mir das so gut gemerkt ;-)

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Das kommt darauf an. Arbeitet der Postbote in dem selben Postamt, indem auch die Post bearbeitet wird, die in den Bezirk geht in dem er wohnt, so sind die Postboten berechtigt die Post direkt vom Postamt mit zu nehmen. Diese Post muss nicht mehr durch einen anderen Postzusteller zugestellt werden. Dies zählt natürlich nur für Post, die an den Postboten selbst gerichtet ist.

Post von anderen Menschen darf kein Postbote mit nach Hause nehmen oder aber "privat" übergeben.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

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