Ich habe mal eine Frage, ich lese mir die ganze Zeit die Seiten des Bundes durch, da ich mich frage, ob ich meine beiden Staatsangehörigkeiten : Deutsch und Türkisch behalten darf, da ich diese seit der Geburt habe, zudem bin ich nach 2000 geboren, welches eine wichtige Rolle der Optionspflicht ist.
Meine Eltern haben als ich ganz klein war die türkische Staatsangehörigkeit beantragt, wo ich gleichzeitig die Deutsche-Staatsbürgerschaft hatte.
Darf ich beide Staatsangehörigkeiten behalten?
Entfällt für mich die Optionspflicht?
Ich lebe mein lebenslang in Deutschland und habe in Deutschland meinen Abschluss sehr gut absolviert und bin derzeit im Abitur.
Kennt sich jemand damit mit den aktuellen Stand der Dinge aus?
Wenn ich mich für eines entscheiden muss, dann definitiv die Deutsche-Staatsbürgerschaft, aber die Türkische-Staatsbürgerschaft ist die Verbindung zu meiner Heimat.