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Hallo!
Bei schwersten Vergehen ist so etwas als letzte Konsequenz denkbar -----> aber jeder Lehrer wird alles versuchen um das zu umgehen. Außerdem müssen die Eltern zwingend informiert werden bzw. sollten den Nachwuchs eigentlich abholen. Taxi, Bahn oder Fernbus greifen erst, wenn nix anderes möglich ist.
Dass es dennoch rein rechtlich geht, bewies mal unser Klassenlehrer der 9./10. Klasse. Er hat aus der Jahrgangsstufe vor uns ernsthaft mal jemanden von einem Landschulheimaufenthalt in Norddeutschland mit dem Taxi heim nach Frankfurt/Main geschickt (!), weil was Schwerwiegendes vorfiel. Die Eltern mussten den ganzen Spaß dann bezahlen.
Den Text hier habe ich von jemand anderen genommen.