https://leverkusen-rechtsanwalt.de/kein-dsgvo-bussgeld-wegen-helmkamera/

Amtsgericht Düsseldorf (Az: 189 OWi-30 Js 2017/19-7/19) mit Schreiben vom 17.06.2019 Verfahrenseinstellung. Persönliche Aufnahmen für Private zwecke fallen nicht unter die DSGVO (die DSGVO regelt die gewerblichen Zwecke).

BGH Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17 

Dashcams als Beweismitteil zulässig. Anlasslose Aufnahmen nur erlaubt wenn die Kamera im LOOP Modus arbeitet und 1-5 mit etwa quasi immer wieder überschreiben würde.

Ansonsten halt nur wenn ein Anlass bestand.
Es gibt also scheinbar keine rechtliche Grundlage welche eine DashCAM, Kamera oder Kommunikationseinheit am Helm verbieten würde.

Polizisten sind allerdings weder Anwälte noch Richter.

...zur Antwort
3d

3D bietet ein realistischeres Filmerlebnis. Daher 3D

...zur Antwort

Viel zu niedrige Temperatur... Du solltest es mit 28°C versuchen. Das Wasser muss ja auch Temperatur haben um zu Verdunsten... bzw. der Schweiß.


Und Morgens auf jeden Fall 30min Lüften bei nicht mehr zugedecktem Bett. im Winter ggf. auch mal öfter am Tag.

...zur Antwort

Haha in der Tat gibt es hier gar keine Frage.... die Eltern kennen zu lernen wäre VOR ETWAIGEN HANDLUNGEN sicher gut.

Auf der anderen Seite versteh ich eh diese ganzen Gesetze nicht..

Sexuelle Selbstbestimmung weil Kinder ja wenig Erfahrungen damit haben... darum sind auch Jugendliche dahingehend Geschützt... 15 und 25 ist so eine Differenz wo man aufpassen muss... denn eigentlich dürfen da die Eltern nichts dagegen haben (kann Stress geben) und die Partnerin/der Partner in dem alter muss Geistig reif genug sein um über seine/ihre Sexualität selber zu bestimmen... das entscheidet dann im Streiftfall ein Gutachten...

Ich bin bei diesen Regeln immer Perplex weil heute die 15 Jährigen schon mehr Sex hatten als ich je hatte (garkeinen... und ich bin über 30 ...). Kannte damals.. da war ich wohl so hmmm 25 ? Ein Mädchen das war glaube ich 15 oder 16.. hatte mich dann ein wenig in sie verguckt, also wenn da einer Ausgenutzt wurde dann ich glaube ich im Nachhinein. Sex gab es aber nicht. (sonst wär ich nicht noch immer "JungFrau" ....). Inzwischen mache ich mir bei diesen Alters Fragen aber auch mehr gedanken...

Auch wenn die meisten in dem Alter mehr Sexuelle Erfahrungen hatten als ich...

Ich komme mir in jedem Fall blöd vor.. wenn sie 15 wäre... oder 18... und sie meine erste wäre.... genauso wie wenn sie 40 wäre und drei Kinder hat ...

Solche Probleme will keiner haben...

Aber wenn man sie mal hat... dann ist der Gedanke mit dem Gefängnis etc. am besten VORAB zu klären... also am besten erstmal bei den Eltern Vorstellen.

Das Problem ist.. viele haben heutzutage Eltern die sich gar nicht für die Kinder interessieren... denen sie recht egal sind.... macht es da Sinn sich vor zu stellen? ....

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.