Hi RomulusRemus,

ich kann deinen Gedankengang gut nachvollziehen, Fakt ist jedoch auch, dass sie nicht gezwungen ist dir zurückzuschreiben, falls du sie nervst (was ich jedoch allgemein für eher unwahrscheinlich halte).
Wenn du sie nicht direkt mit Hunderten Nachrichten volltextest, sondern einfach locker und nett nach einem Treffen fragst, sehe ich absolut keinen Grund, warum sie ernsthaft genervt von dir sein sollte.
Und wer weiß, vielleicht möchte sie ja genau so gerne deine Hand halten, wie du ihre.

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Niemand kann etwas für seine Träume, die machen oftmals wirklich keinen Sinn, weil das Gehirn mit ihnen Sachen verarbeitet und teilweise so bizarre Szenen entstehen. Da du in deiner Beziehung glücklich bist und womöglich auch „im echten Leben“ an genanntem Mädchen kein romantisches Interesse hast, solltest du dir keinen Kopf machen.

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Genau kann ich es nicht beantworten, der rechtliche Rahmen ist mir nicht bekannt, ich vermute allerdings, dass so etwas unter “Erregung öffentlichen Ärgernisse” fällt. Falls man dann wirklich deshalb mit der Polizei zu tun hat, bekommt man womöglich entweder eine Verwarnung oder sogar eine Geldstrafe. (Vermutung)

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