Wenn ich mich recht entsinne, sollten ein solcher Aufzug, so unglaublich es klingt, erlaubt sein, sofern:

  1. Die Schulordnung(en) keine klare Kleidungsverordnung beinhaltet/vorsieht.
  2. Die Lehrer/das Direktoriat keine Bedenken äußern, im Sinne von: „Das lenkt die Jungs vom Unterricht ab, bzw. die Klasse und ist somit etwas wie Unterrichtsstörung.“

Aber:

Du solltest bedenken, dass du gewisse Blicke/Kommentare abbekommen wirst. Wenn du damit klar kommst, dann „Go for it“...

Jan

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Mein Vater, ehemaliger Geschäftsführer bei einem Elektrofachgeschäft, Expert, meinte, dass, falls es sich die Frage stellt, wann bzw. wie der Mangel entstanden ist, die Antwort: Transportschaden oder auch einfach nur Mangel zu heißen hat. Das bedeutet, du kannst zum Händler, diesem den Fehler und die Rechnung zeigen und dein Geld problemlos zurückverlangen.

Der Kunde ist nicht dazu verpflichtet, zu beweisen, dass er den Fehler/Mangel verursacht hat.

Der Händler, falls er sich weigert, müsste beweisen, dass du es beschädigt hast.

Wenn ich mich recht entsinne, gilt das aber Nürnberg für einen gewissen Zeitraum, also schnell handeln.

Ich persönlich würde auf den Mangel hinweisen (den „minimalen“ optischen Schaden) und das Geld zurückverlangen. Der Software-seitige/HW-seitige Defekt spielt keine-wenig Rolle.

Hoffe, dass ich dir helfen konnte

Jan

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Tatsächlich gibt es von BeQuiet, dem selben Hersteller, von dem auch dein Netzteil ist, einen „Watt-Rechner“.

Dieser, wie er Name bereits sagt, berechnet dir im ungefähren Maße, wie viel Watt dein Netzteil braucht.

Ein kurzer Blick in den PC/Gerätemanager (unter Windows 10) verrät alle nötigen Informationen für die Webseite.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

MfG

Jan

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