Ich hab das auch gemacht. Allerdings ist das tatsächlich fake. Das kannst du alleine daran erkennen, dass du ständig "GPT Chat" sagen musst. Wäre es echt, müsste es "ChatGPT" heißen. Mit so kleinen Drehern lassen sie einen denken, dass es echt wäre, weil man ja den Namen schon kennt etc...

Und heutzutage sollte man sowas gar nicht mehr machen. Dadurch, dass du diese Aufnahmen gemacht hast, können sie dich durch Deepface (kann sein, dass es ein anderes Wort für nur Tonaufnahmen gibt, so heißt es aif jedenfall im Film) ALLES sagen lassen. Z.B gab es Fälle, bei denen bei Eltern/Großeltern/Familie angerufen wurde und Notfälle oder Entführungen vorgetäuscht wurden.

Von solchen Sachen besser die Finger lassen. Auch wenn es sehr verlockend ist. Ich falle auch fast jedes mal wieder drauf rein. Man denkt sich so, aber vielleicht stimmt es ja diesmal. Und die Hoffnung auf schnelles Geld lässt einen dann die Versuchung wagen. Naja, immer vorsichtig sein. Und wenn einem etwas komisch vorkommt, lieber erstmal genau prüfen!

Liebe Grüße^^

...zur Antwort

Ich lebe in einer Mutter-Kind-Einrichtung. Aller Wahrscheinlichkeit nach ist dieses Geld das sogenannte Essens- und Hygienegeld. Davon muss unter der Woche eine Mahlzeit pro Tag und am Wochenende alle Mahlzeiten bezahlt werden. Die Mutter bekommt etwas über 40€ die Woche, der Rest ist für das Kind. Das wäre bei 55€ die Berechnung. Im Allgemeinen gibt es einen Tagessatz für Essen und Hygiene, der mit den Strukturen der jeweiligen Einrichtung verrechnet wird.

Zusätzlich gibt es einmal im Monat Taschen- und Kleidergeld. Momentan liegt das Taschengeld bei etwa 120€ im Monat für über 18-jährige und das Kleidergeld für Mädchen/Frauen bei 48€ im Monat. Diese Sätze sind vom Jugendamt allgemeingültig für alle Einrichtungen festgelegt.

Abweichungen sind möglich, bei mir werden beispielsweise 15€ monatlich von meinem Taschengeld einbehalten, um eventuelle Schäden im Haus, verursacht durch mich oder meine Tochter, bezahlen zu können. Nach Beendigung der Hilfe, also nach meinem Auszug, bekomme ich das übrige Geld ausgezahlt.

Außerdem bekommt man für das Kind auch Geld, z.B. Kleidergeld. Natürlich einen anderen Satz als die Mutter. Der genaue Betrag hängt aber vom Alter der Kindes ab. Ebenso wird das Kind erst ab dem Alter von 1 Jahr mit 50 Cent pro Mahlzeit mitgerechnet.

(Ich wohne in Baden-Württemberg)

Ich hoffe ich konnte helfen - wenn meine Nachricht auch recht spät kommt - vielleicht auch anderen, die auf die Frage stoßen.

...zur Antwort