Ich hatte diese Frage heute früh schon einmal gestellt, allerdings war meine Fragestellung etwas ungenau, weshalb ich diese nun anhand eines Fallbeispiels genauer erklären möchte. Nehmen wir an es gibt Person A diese kauft in einem Gartengeschäft bei Person B einen teuren Baum unter Eigentumsvorbehalt. Person A besitzt ein Grundstück und Pflanzt diesen baum zu Hause ein.
Laut Paragraph 946 müsste nun eine Übertragung des Eigentums stattfinden, da dieser Baum zu einem wesentlichen Bestandteil des Grundstücks wird. Da der Kauf allerdings unter Eigentumsvorbehalt stattfand sollte dies ja nicht möglich sein. Was wäre also hierbei die Lösung? ich vermute einen Eigentums übergangen des Eigentums von Person B auf Person A, da ja auch bei Diebstahl das Eigentum übertragen wird. Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank.