Hallo ihr lieben,
ich beende ende Januar mein Arbeisverhältnis ( Vertrag ist befristet).
Ich weiß auch darüber Bescheid , dass man sich 3 Monate davor arbeitssuchend melden sollte. Ist das Pflicht sich arbeitssuchend zu melden oder reicht es auch wenn man sich bspw. am 29.1.14 arbeitslos meldet?? ( Vertrag endet am 31.1.14); sich arbeitslos melden muss ich ja dann am 1.2.15 (ist glaub ein Montag)
Bis dahin bin ich ja auch noch versichert. Ich hatte schon genug Theater mit dem Arbeitsamt und will alles vermeiden , es ist für mich eine Horrorvorstellung mich wieder zu melden. Sie haben mir nie wirklich geholfen ich habe mich um alles selber gekümmert. Ich bewerbe mich auch schon natürlich.
Hat es für mich folgen wenn ich mich erst 1 Tag vor Vertragsende arbeitslos melde und nicht davor arbeitssuchend??
Es ist ein Horror und schon daran zu denken wieder dorthin zu müssen mach mich irre.
Danke für eure Antworten.=) LG