Rentenhöhe von Beschäftigten in Behindertenwerkstätten gegenüber anderen Beschäftigungsverhältnissen
Hallo, ich bin ein Mensch mit Behinderung und arbeite in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Ich habe eine Berufsausbildung als Bürofachkraft und arbeite seit 2003 (Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich) in Werkstätten und ab 10/2005 im Arbeitsbereich. Ich möchte eine Außen-WfbM-Beschäftigung als Bürokraft bekommen. Jetzt habe ich die Info, daß von der Rente her, wenn ich 20 Jahre in einer WfbM gearbeitet habe, schon nach Ablauf von 20 Jahren Beschäftigungszeit (das wäre bei mir 2025) eine deutlich höhere Rente (Stichwort: Fiktiver Basispunkt) bekomme, als Arbeitnehmer, die auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten, und daß ich diesen hohen Rentenstatus verlieren würde, wenn ich von der Werkstatt auf den 1. Arbeitsmarkt wechseln und eine Arbeit außerhalb der Werkstatt aufnehmen würde.
Kann mir jemand sagen, mit welcher Rentenhöhe ich in beiden Fällen ungefähr zu rechnen hätte und welches die gesetzesmäßigen Vorraussetzungen dafür sind?
Vielen Dank im Voraus!
Lieben Gruß
Birger Höhn