Ich stehe vor einem sehr ungewöhnlichen Problem, was mir noch nie zuvor in meinem Leben passiert ist. Während einer Klausur wurde mir plötzlich ganz übel und ich bekam einen Migräneanfall. Ich war wie gelähmt. Mein Kopf war erstarrt, meine Augen blickten wie von einem Magnetfeld angezogen auf die Klausur und ich konnte wirklich gar nichts machen, weder konzentrieren noch denken, und ich began zu schwitzen.
Ich habe dem aufsichtsleitenden Lehrer mitgeteilt, dass mir sehr übel ist und ich mich nicht konzentrieren kann, ich zu nichts in der Lage sei (ich schwitze). Ich frage den Lehrer, ob ich die Klausur abbrechen und nachschreiben kann per Attest, wenn ich jetzt sofort zum Arzt gehe. Doch der Lehrer sagt, ich hätte dann gar nicht erst antreten sollen, wenn mir übel sei, obwohl mir ja während der Klausur direkt zu Anfang übel wurde.
Ich bin an dem Tag leider auch nicht zum Arzt, weil mir so übel war. Ich lag im Bett.
Am nächsten Tag, es ist ein Feiertag, suchte ich eine Klinik auf (ich habe eine Anwesenheitsbescheinigung) und wurde in ein anderes Krankenhaus (Notfallaufnahme) geschickt.
Es geht mir hierbei um ein Attest, damit ich die Klausur nachschreiben kann, wenn das geht (?).
Leider fragten mich die Ärzte dort gar nicht nach meiner Krankenversicherungskarte und sagten mir, ich solle morgen zum Hausarzt gehen (wenn kein Feiertag ist).
Dummerweise vergaß ich nach einer Anwesenheitsbescheinigung zu fragen, welche aber genau der Hausarzt benötigt. Die Ärztin sah gar nicht gewillt aus, mir eine Bescheinigung zu geben, geschweige denn überhaupt zu helfen. Ich war aber da, die Kamera sollte mich erfasst haben.
Mittlerweile ist mein Problem von dem Fachlehrer bis zur Schulleitung durchgedrungen und alle sagen: Ich hätte nicht antreten sollen. Gibt es denn ein Gesetz, irgendwas wo schwarz auf weiß steht, dass man die Klausur abbrechen kann bei etwas Akutem und nachschreiben kann?
Ein Freund von mir meinte, das müsste es geben. Ich weiß wirklich nicht mehr, was ich machen soll und bin ratlos.