Also die Frage kann wohl nur dein Trainer beantworten. 

Wenn man was nicht richtig findet oder Sorgen hat, dann spricht man am besten mit der Person, die es betrifft.

Also frag deinen Trainer doch einfach mal, warum du nicht spielen darfst.

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Also ich würde das so machen:

Nachbarn fragen

wenn das nicht klappt, dann Baumarkt, Metallbaufirma in der Nähe usw.

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Es ist immer gefährlich, wenn man alkoholisiert ist, da die Sinne getrübt sind und die Reaktionsgeschwindigkeit auch beeinflusst wird. 

Da man als Fahrradfahrer Verkehrsteilnehmer wie jeder andere ist, gilt auch das Gesetzt für einen. 

Bei Mangelerscheinungen, wie Schlangenlinien fahren etc, kannst du den § 24a StVG erfüllen. Das bedeutet, du begehst eine Ordnungswidrigkeit. 

Wenn du über 1,6 Promille hast, dann bist du laut dem Gesetzt als Fahrradfahrer absolut verkehrsuntüchtig. Das bedeutet, du begehst eine Straftat. 

Gefährdest du in diesem Zustand dann noch das Leib oder Leben von einem anderen oder gefährdest eine Sache von bedeutendem Wert, wird die Strafzumessung noch verschärft. 

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