Einige Ausführungen sind nicht korrekt!
1. Die ZJ bestatten ihre Mitglieder so, wie der Verstorbene es angeordnet hat, sprich: Erd,- Feuer- oder Seebestattung. Alle drei Bestattungsarten sind erlaubt!
2. Es gibt zwar keine verbindliche Richtlinie zur Ablauf einer ZJ-Bestattung, jedoch eine weltweit einheitlich umgesetzte Empfehlung:
Variante 1: Trauer- und Trostansprache im Königreichssaal mit Gesang, Gebet und einer Ansprache (Lebensrückschau des Verstorbenen und Rede über die Verheißung für die Entschlafenen) mit anschl. Beisetzung im Familienkreis.
Variante 2: Wie Form 1, nur nicht im Kirchengebäude der ZJ, sondern in der Kapelle eines Friedhofs mit Beteiligung vieler Gemeindemitglieder. Am Grab zusätzlich noch ein Gebet eines Amtsbruders und evtl. noch Gesang.
Oft findet im Anschluss ein Beisammensein im Restaurant statt, wo dann Kaffee und Kuchen serviert wird.