Doppelstrafe im Verfahren?
Kurze Frage:
folgender Fall:
Von meinen Freunden wurden die Handys beschlagnahmt und ausgewertet vor 3 Jahren.
jetzt nach 3 Jahren wurde der „letzte“ auch besucht und sein Handy wurde eingesammelt.
meine Frage ist jetzt:
in 3 Jahren kann natürlich viel passieren und die anderen Freunde von davor wurden auch „verurteilt“ bzw haben ihre Strafe abgeleistet.
wenn nun auf dem Handy von der Person von der es neulich beschlagnahmt wurde man neue Straftaten von den anderen Person eventuell findet kann man dafür trotzdem belangt werden? Einerseits würde es Sinn machen für mich, andererseits nicht, weil es ja wie ein „Teufelskreis“ wäre
ich danke für eure Antworten