Hallo.
nun ich habe weitere Informationen zu folgender Tat:
einer Person wurde das Handy beschlagnahnt. Diese war in einer Gruppe und dort wurde ein Videocall geführt. Einer aus der Gruppe hat nun aus „lustiger Weiße“ seine Hoden präsentiert und ein anderer hat ein Screenshot davon gemacht und in die Gruppe weitergeleitet. Da er meinte er wollte die Aufnahme eigentlich nur der abgebildeten Person schicken (die den Hoden gezeigt hat) löschte er diese Nachricht sofort. (Zudem einmal ansehbar)
nun nach der ganzen Tat wurde eben von der vorherig erwähnten Person das Handy beschlagnahmt. Die andere Person die den Screenshot gefertigt hat hat nun Angst, dass er sich strafbar gemacht hat da er selber und weitere Teilnehmer der Gruppe 16 Jahre alt sind. Soweit ich das aus meiner vorherigen Frage verstanden habe, stellt das zeigen des Hodens keine pornografische Darstellung dar und somit würde der Paragraf 184 „Verbreitung pornografischer Inhalte“ rausfallen.
hat er sich wegen anderen Sachen aber strafbar gemacht? Evtl. Paragraf 201 durch Verletzung des Persönlichkeitsrechts ?
nehmen wir nun mal an, dass das Foto doch irgendwie gefunden wird, wird der „Screenshot ersteller“ Post bekommen automatisch oder muss er erst einmal von der abgebildeten Person angezeigt werden?