Ebay Verkäufer erpresst mich?
Ich habe einen Preisvorschlag bei Ebay gemacht, dieser wurde angenommen und nun muss ich die Schuhe kaufen. Ich habe den Verkäufer darauf hingewiesen, dass ich keine Interesse mehr habe und dieser verlangt jetzt 8€ für irgendwelche Umstände, obwohl er den Artikel einfach wieder reinstellen kann! Ist das sein Recht? Muss ich ihn nun bezahlen?
10 Antworten
Du hast einen rechtlich bindenden Vertrag abgeschlossen.
Mit "kein Interesse mehr" und ähnlichen Ausflüchten kommst Du nicht durch und der Verkäufer wird klagen und Recht bekommen, womit Du zusätzlich Prozesskosten am Hals hast.
Du kannst auf das 8 Euro-Angebot eingehen, um den anderen Vertrag aufzuheben.
Der Verkäufer erpresst dich nicht, er beruft sich nur auf seine Rechte. Auch du wirst darauf hingewiesen, nämlich in dem Moment, in dem du auf "Preisvorschlag unterbreiten" klickst. Auf ebay findest du alles dazu:
"Rechtliche Tipps und Informationen
Preisvorschläge sind entweder 48 Stunden lang oder bis zum Angebotsende gültig, je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst erreicht wird. Als Angebotsende gilt dabei das vom Verkäufer festgelegte Ende des Angebots oder die Beendigung durch zwischenzeitlichen Verkauf des Artikels per Sofort-Kaufen oder Preisvorschlag an einen anderen Käufer. Wenn der Verkäufer nicht innerhalb von 48 Stunden auf Ihren Preisvorschlag reagiert, wird der Vorschlag gestrichen. Wenn der Verkäufer Ihren Preisvorschlag akzeptiert, sind Sie verpflichtet, die Transaktion abzuschließen....."
Quelle: http://pages.ebay.de/help/buy/best-offer.html
Der Verkäufer ist also auf alle Fälle im Recht, deshalb solltest du dich auf die Zahlung einlassen, da es ohnehin schon ein Kompromiss ist.
Wenn Du einen Preisvorschlag machst, wirst Du darauf hingewiesen, dass Du, wenn der Verkäufer den Vorschlag annimmt, einen verbindlichen Kaufvertrag eingehst.
Es ist eine Frechheit von Dir, einen Preisvorschlag zu machen (warum hast Du den gemacht?) und dann den Rückzieher zu machen. So läuft das nicht bei ebay.
Der Verkäufer kann das Geld von Dir einklagen, und das wird richtig teuer für Dich. Überlege Dir selber, was Du vorziehst.
Der Verkäufer erpresst Dich nicht, er versucht, sein Recht durchzusetzen.
ist doch egal. du hast doch ein rücksenderecht. wenn es ankommt verweigerst du einfach die annahme und hast keine Rücksendekosten. Dann muss er es danach zurücküberweisen.
Das würde ich dem auch so schreiben. Entweder er akzeptiert den Abbrich des kaufs, oder er muss den Artikel verschicken, du verweigerst du annahme und er muss die retoure bearbeiten und den betrag wieder erstatten. der aufwand ist größer als 8€.
häh? Wovon redest du? Jeder Privatkäufer hat das Recht bei einem Kauf im Internet die Sendung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen zurück zu schicken. In Gegenteil hat ein gewerblicher Käufer dieses Recht sogar nicht mehr
so? und das steht jetzt genau wo?
Privatverkauf und Widerruf .... Quelle, nachdem ich angeblich falsch liege!
Wie lange das widerrufsrecht im einzelnen ist MUSS vom Verkäufer in seiner Widerrufsbelehrung angegeben sein. Diese beginnt mit Ankunft der Ware beim Käufer. Es ist also egal welche Spanne dort steht, wenn die Ware sofort wieder zurückschickt bzw gar nicht erst annimmt. Wenn der Verkäufer die Frist nicht einschränkt, läuft die Frist damit automatisch 1 Jahr und 14 Tage. Sollte er gar keine Widerrufsbelehrung haben kannst du ihn gleich abmahnen :D
ich habe nach einer QUELLE gefragt .....
und, da es sich um einen Privatverkauf handelt
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_6.html
ICH habe eine Quelle genannt!
ich warte jetzt auf DEINE Quelle!
jetzt komm doch erst mal wieder runter, auch wenn es freitag abend ist. jetzt verstehe ich auch endlich was du meinst. Ist der Verkäufer hier kein gewerblicher sondern ein privater? Ich bin von einem gebwerblichen Verkauf nach Preisvorschlag ausgegangen. Wenn es ein Privater ist, muss er das Rückgaberecht allerdings in seinem Angebot ausgeschlossen haben.
Das ist schon hart..
Wie kann man so durchs leben gehen....
"Erpressung" hast du ne Ahnung,w as das bedeutet?
Zu verlangen, dass du tust, wozu du verpflichtet bist und dir andernfalls anzudrohen rechtliche Schritte einzuleiten ist KEINE ERPRESSUNG. Das ist KULANZ.
Du hast einen Vertrag geschlossen, an den du dich nicht halten willst.
Von dir zu verlangen, dass du tust, was deine Pflicht ist ist absolut rechtmässig.
Dich hier für lächerliche 8 Euro aus der Affaire zu lassen ist mehr als grosszügig....und du machst hier ne Welle von wegen Erpressung....
Sorry, aber ich habe NULL Mitleid mit Menschen, die Geschäfte tätigen ohne sich zu informieren, was sie da tun oder die Verträge zu lesen, die sie eingehen.
das Rücksenderecht gilt bei GEWERBLICHEN Verkäufern ....
aus dem beigefügtenm Bild geht hervor, dass es sich um einen Privatkauf handelt. und da gibt es KEIN Widerrufsrecht .....
und, byhteway:
ein Preisvorschlag, der vom Verkäufer angenommen wird, verpflichtet zum Kauf ....