Hallo,
ein allgemeines Rückgaberecht für gekaufte ungetragene Ware gibt es nicht. So etwas Ahnliches ist das 14-tägige Widerrufsrecht beim Fernsabsatz (z.B. ebay oder Amazon). Die meisten Händler räumen aber freiwillig ein Rückgaberecht für ungebrauchte Waren ein. Wie lange die Fristen dafür sind, muss man bei den Händlern nachlesen, das steht irgendwo in den Bedingungen oder hängt im Laden aus. Was das steht, das ist vom Händler auch einzuhalten, denn es ist Vertragsbestandteil. Wenn der Händler nichts angibt, dann gilt nur die gesetzliche Regel, also im Laden nichts und bei Fernabsatz in der Regel 14 Tage.
Aber die gute Nachricht ist: Die meisten Händler sind kulant, und nehmen einwandfreie und ungetragene (am besten originalverpackte) Ware aus Kulanz auch noch lange nach Aublauf der Fristen zurück, wenn sie dich als Kunden behalten wollen. Da kannst du einfach mal nachfragen. Und du erhöhst deine Chance wenn du sagst, dass du auch mit einer Gutschrift für den nächsten Einkauf zufrieden wärst. Dann stimmt fast jeder zu (außer Aldi vielleicht ...).
Viele Grüße Mixia