Hallo zusammen,

ich (25) möchte gerne zur Bundeswehr in der Feldwebel Laufbahn.

Habe jetzt die Bewerbungsunterlagen vor mir liegen und bin über den Punkt mit vergangenen strafrechtlichen Themen gestoßen.

Ich hab mit 16 für ne blöde Aktion 10 Sozialstunden nach §45 Abs. 2 JGG bekommen.

Nach ewiger Recherche habe ich gelesen, dass Sachen aus dem Erziehungsregister mit Vollendung des 24. Lebensjahres gelöscht werden.

Ebenfalls habe ich teilweise gelesen, dass Einträge aus dem Erziehungsregister nicht angegeben werden müssen.

Jetzt meine Frage. Muss ich das angeben, dass ich die Sozialstunden hatte oder darf ich das weglassen ?

Möchte mich wirklich ungerne dafür erklären müssen.