Guten Tag! Ich habe vor ca. 5 Wochen ein BMW 116 i beim Händler erworben. Vorm Kauf habe ich direkt gefragt wie es mit der Gewährleistung aussähe. Er sagte, da er dass auto im kundenauftrag verkauft und es damit ein „Privatkauf“ wäre, wäre er nicht dazu verpflichtet. Es steht allerdings sein Name im Kaufvertrag. Unter anderem hat er darin geschrieben: gekauft wie gesehen und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

jetzt ist allerdings die sitzebelegungsmatte auf der beifahrerseite kaputt und ein kostenspieliges Problem. Muss er dafür aufkommen oder ist es rechtens dass ich keine Gewährleistung habe? Danke schon einmal für eure Hilfe!!