Wenn in dem Ausbildungsvertrag das Abitur nicht erwähnt ist, dann gilt der Vertrag natürlich trotzdem erstmal. Wenn der Arbeitgeber mündlich ein Abitur als gewünschte Voraussetzung erwähnt hat, dann solltest du es besser unerwähnt lassen, dass du dein Abitur nicht geschafft hast und hoffen, dass sie es nie herausfinden um das Arbeitsverhältnis nicht zu belasten. Wenn es dem Arbeitgeber so wichtig ist, dass du eigentlich Abitur haben solltest, dass er dich loswerden will, wenn dem nicht so ist, dann musst du dir vorallem in der Probezeit Sorgen machen, dass es nicht auffällt, da kannst du nämlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach der Probezeit kann er dich rein rechtlich deshalb nicht mehr loswerden, weil das Abitur nie im Vertrag erwähnt wurde.

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