In der Nähe meines Arbeitsplatzes befindet sich ein Autohaus, das den großen, ungenutzten Parkplatz (Privatgrundstück) direkt vor unserem Firmengelände als Stellfläche angemietet hat. Die Mitarbeiter des Autohauses fahren regelmäßig neue Fahrzeuge vom Autohaus zum Abstellen auf diesen Parkplatz, oder machen kurze Probefahrten auf dem Parkplatz, alles ohne amtliches Kennzeichen, sondern nur mit "Nummernschild", auf dem ausschließlich das Firmenlogo des Autohauses prangt. Dazu müssen sie aber etwa 300m öffentliche Straße nutzen.
Ist das überhaupt zulässig? Gibt es dafür Sonderregelungen?