Hallo, Ich habe in den AGB meines Stromanbieters folgende Klausel gefunden: Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus nach Absatz 1 besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde oder der Kunde an der gleichen Verbrauchsstelle in den letzten 6 Monaten vor der erneuten Beauftragung bereits durch den Lieferanten beliefert wurde.
Wenn ich nun wechseln will muss ich 6 Wochen vorher kündigen. Heißt das nun das Mir dieser Bonus nicht gewährt wir, wenn ich zum ende der Vertragslaufzeit kündige?
Gruß Marie