Antwort
Allgemeingebräuchliche Alltagswörter kann man nicht schützen lassen. Wenn z.B. WMF einen Eierlöffel kreieren würde und dann die Bezeichnung Eierlöffel schützen ließe (was natürlich nicht möglich ist), dürfte kein anderer Besteckhersteller seinen Eierlöffel so nennen, auf keinem Preisschild, Karton, Etikett, Werbezettel dürfte Eierlöffel stehen (außer bei WMF-Löffeln). Wenn sich WMF für seinen Eierlöffel z.B. Eierwunder oder Eilinchen schützen lassen würde, dürfte tatsächlich niemand außer WMF diese Bezeichnungen verwenden, da es Wortneuschöpfungen und keine allgemeinsprachlichen Alltagswörter sind.