Wie bereits von meinen Vorrednern geschrieben ist heute der letzte Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung 2009 wenn es sich um eine Antragsveranlagung handelt. Dies ist eine sog. Ausschlussfrist. Die Bearbeitung aller Einkommensteuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2009, die nach dem 31.12.2013 eingehen, wird daher abgelehnt. Völlig gleichgültig, ob es sich um eine Einkommensteuererstattung oder -nachzahlung handelt.
Zu Deiner zweiten Frage in Bezug auf Signatur.
Es besteht die Möglichkeit sich im Elsterportal unter zu registrieren. Nach Deiner Anmeldung werden Dir ein Passwort per Mail und ein weiteres per Post zugesandt. Wenn du beide Passwörter vorliegen hast gehst Du wieder auf die Seite des Portals, meldest dich dort mit beiden Passwörtern an und vergibst zusätzlich eine von Dir frei wählbare PIN.
Somit erhälst Du eine digitale Signatur oder auch elektronische Unterschrift. Eine so versandte Einkommensteuererklärung gilt beim Finanzamt als eingegangen, wenn Du nach erfolgreicher Übermittlung im Übertragungsprotokoll den Hinweis bekommst, dass die Übertragung erfolgreich war. Wenn Du sie also heute versenden würdest und die Übertragung erfolgreich war, ist die Erklärung heute eingegangen.
Wenn Du Dich nicht im Portal registrierst und die Erklärung online übermittelst fehlt logischerweise die digitale Unterschrift. Daher musst Du nach der Übermittlung einen Datenausdruck ausdrucken und unterschreiben und dann ans Finanzamt per Post senden oder in den Briefkasten einwerfen. Die online übermittelte erklärung liegt zwar auf dem Server des Finanzamts, kann jedoch ohne den Datenausdruck nicht abgerufen werden. Daher gilt die Erklärung erst dann als eingegangen wenn der Datenausdruck beim Finanzamt eingegangen ist.