Da die Fenster unter 2,5 m² schon übermessen wurden und die Laibungen im gleichen Farbton gestrichen wurden, werden diese Laibungen regulärer Weise, nicht noch zusätzlich berechnet. Zumal diverse Abdeck- und Abklebarbeiten in einer gesonderten Position aufgeführt und abgerechnet wurden. Anders sieht es bei Fenstern und sonstigen Wandöffnungen aus, welche über 2,5 m liegen, da diese erst abgezogen werden und anschließend die Laibungen wieder hinzugerechnet werden. Dies sollte auch bei der Rechnungslegung mit einem Anhang der detailierten schriftlichen Aufmaßerstellung, dem Kunden erläutert werden. Anders sieht es aus, wenn die Laibungen der Fenster farblich abgesetzt werden sollen, denn dann ist es realistisch, alle Laibungen zusätzlich wegen Mehraufwand und separater Farbeintönung, abzurechnen.

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