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Die Vmax ist abhängig von der Streckenbauart, theoretisch also unbegrenzt. Auf Schnellfahrstrecken (über 160 km/h) darf ein Zug z.B. nur mit der LZB (Lineare Zugbeeinflussung) gefahren werden. Auf Schnellfahrstrecken gibt es auch keine Bahnübergänge sondern Unter- oder Überführungen und besondere Sicherheitszäune an den Bahnsteigen. Ich glaube ab 250 km/h benötigt man noch zusätzlich eine s.g. feste Fahrbahn wie sie z.B. zwischen Köln und Frankfurt an der Autobahn liegt. Hier wird ein Betonfundament gegossen und kein typisches Gleisbett mehr verlegt. Innerorts wäre also wenn all diese Voraussetzungen erfüllt wären theoretisch unbegrenzte Geschwindigkeiten möglich. Die Geschwindigkeitsobergrenze legt meines Wissens nach das Eisenbahnbundesamt fest. Ferner ist die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit auch noch von der Bauart und Bremsanlage des Zuges abhängig.