Es handelt sich da ja wohl - wenn überhaupt - um einen Haftbefehl wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe bzw. Erzwingungshaft. Die Vollstreckung erfolgt da bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, Abteilung Vollstreckung - Ordnungswidrichkeiten.
Ruf da einfach mal an, sag denen, dass du kein Aktenzeichen hast, aber deine Schuld gerne begleichen möchtest und ob Sie dir die Höhe des offenen Betrags nennen können.
Je nachdem, ob da gerade ein Verfahren anhänfig ist, werden sie dir auch den Betrag nennen und dann kannst du gleich auch fragen, wieweit das Verfahren fortgeschritten ist.
Es ist ja nicht so, dass du jemanden umgebracht hast und jetzt von der Polizei gesucht wirst. Die werden dir schon Auskunft geben, falls was da ist.
Noch ein Tipp: Der Betrag ist wahrscheinlich ganz schön angewachsen, wenn du aber nur die Hauptforderung - also das Bußgeld zahlst, kannst du vorerst einer Erzwingungshaft entgehen. Die Gerichtskosten können nicht über eine Erzwingungshaft eingetrieben werden.