Hallo, ich habe folgendes Problem:
Ich habe die Steuererklärung für das Jahr 2019 eingereicht. Zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht die von 2018. Nach der Rückerstattung von 2019 kam ein Brief das ich die Steuererklärung von 2018 abgeben soll, sonst droht ein Zwangsgeld von 200€.
Dies hab ich auch am selben Tag eingereicht. Ein Monat später kam wieder Post mit dem Bescheid. Hier muss ich jetzt ein Zuschlag von 275€ zahlen wegen verspäteter Abgabe. Nach der Erläuterung die Anbei lag war die Abgabefrist am 31.07.2019 und ich hab sie am 20.06.2020 abgegeben.
Meine Frage, muss ich den Zuschlag bezahlen obwohl sie dies erst im ersten Brief angedroht haben und ich die Steuererklärung danach gleich eingereicht habe?
Musste ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben, da ich Steuerklasse 1 bin und nur Einnahmen aus einer Anstellung als Arbeitsnehmer habe?
Kann ich noch etwas gegen den Zuschlag tun?
Schon mal danke im Vorraus.
MfG Alexander