![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein. Warum sollte es?
Nein. Warum sollte es?
Quatsch. Der Realschulabschluss ist doch nicht schlecht, nur weil es Abschlüsse gibt, die besser sind. Nach der Logik müsste Bill Gates arm sein, weil Jeff Bezos mehr Geld hat als er.
Er kann dagegen klagen. Die Erfolgsaussichten dürften aber eher gering sein. Was hindert ihn denn daran, arbeiten zu gehen?
Hättest du mal ein paar Sekunden lang die Suchmaschine bemüht, wüsstest du, dass das völliger Schwachsinn ist.
Übrigens: Dass du hier auf den Blog des rechtsextremen Autors Michael Mannheimer verweist, zeigt deutlich, in welcher Ecke du dich bewegst.
Pro:
Contra:
Selbstverständlich ist das zu schaffen. Warum sollte das Geschlecht da eine Rolle spielen?
Ja, wenn du z.B. zum Musterweg möchtest, sagst du „Eine Fahrkarte zum Musterweg bitte“.
Die Entscheidung, ob du das Kopftuch trägst, liegt einzig und alleine bei dir. Du kannst deinen Eltern natürlich mitteilen, dass du ab jetzt kein Kopftuch mehr tragen wirst, musst es aber nicht. Das ist nicht frech, sondern dein gutes Recht.
Der Gutschein ist bereits gutgeschrieben. Der oder die Artikel kosten aber über 100€. Das heißt du musst zusätzlich noch eine andere Zahlungsmethode angeben, z.B. das Bankkonto.
Meine Lieblingsband ist eine Punkband, daher: Punk. Zur Abwechslung höre ich aber auch gerne mal Dance.
Die meisten haben wahrscheinlich, wenn sie an Hartz IV denken, den arbeitsunwilligen Säufer vor Augen. Das ist natürlich Quatsch, aber solche Bilder tragen zu Vorurteilen und daraus resultierend zu Hass bei.
Kann man, ja. Gesund ist es aber auf Dauer nicht.
„Mädchen schlägt man nicht“ ist nichts, was in irgendeinem Gesetz steht oder anderweitig juristisch relevant ist. Fakt ist: Sie begeht eine Straftat, nämlich Körperverletzung. § 223 StGB sieht hier eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. https://dejure.org/gesetze/StGB/223.html
Sollte das Mädchen über 14 sein, wovon ich ausgehe, dann solltest du das auf jeden Fall zur Anzeige bringen.