Person A trifft sich am Wochenende mit Person B in der Stadt. Beide sind befreundet. Als Person B mit seinem Fahrzeug um die Kurve fahren will, trifft er seinen Kumpel Person A. Person A hat leichte Schmerzen, aber braucht keine Polizei oder einen Krankenwagen. Person A geht am nächsten Werktag wieder zur Arbeit und merkt, dass er des Weiteren Schmerzen hat. Er meldet der Personalabteilung, dass er wegen seinen Schmerzen, die er durch einen Unfall hatte, sich freistellen möchte. Er geht zum Arzt und schickt die AU zu seinem AG. Sein AG möchte ein selbst geschriebenen Unfallbericht, da er von Person B die Lohnfortzahlung fordert. Darf er das?
Es handelt sich nicht um einen Arbeits- oder Wegeunfall.