Naja, Sojamilch ist ja ein Auszug aus sojabohnen... Kann gut sein, dass dort Stoffe in konzentrierterer Form enthalten sind als das bei der kompletten Sprosse/Bohne der Fall ist und die hohe Dosis bei dir dann entsprechende Reaktionen hervorruft.
Ich bekomme von dem Zeug auch Durchfall und üble Kopfschmerzen...

Allergien / Unverträglichkeiten sind bei Soja übrigens keine Seltenheit... Ich würde - wenn ich mich schon veganer Mangelernährung unterwerfe auch keine Produkte, die das Prädikat "Gentechnik macht's möglich" zu mir nehmen. Soja ist nämlich genau das.

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Jeder Beruf hat seine Daseinsberechtigung. Und sei es nur, dass durch die in diesem Beruf tätigen Menschen ihren Lebensunterhalt damit verdienen - ergo nicht dem Sozialstaat zur Last fallen und diesen sogar durch ihre Steuern und Abgaben maßgeblich mittragen.

Das gilt in gleichem Maße für die mitunter mit Missachtung oder Abschätzig betrachteten Tätigkeitsfelder wie für die überall hoch angesehenen.

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Hi,

also Schmerzmittel - egal ob Ibuprofen, Naproxen oder sonstige Präparate - sollte man immer initial in einer sicher wirksamen Dosis nehmen. Wichtig ist auch, dass man - wenn man merkt, dass man Schmerzen bekommt, die definitiv ein Medikament erfordern - so früh wie möglich die Tablette nimmt. So ist der Wirkstoff dann schon im Körper und kann wirken, BEVOR der Schmerz unerträglich wird.

Um das hinzubekommen muss man natürlich den Wirkstoff und seinen Körper kennen. Ich z.B. bin Migränepatient... ich spüre meistens schon recht früh, dass ich einen Anfall bekomme. Ergo nehme ich dann schon bevor die Schmerzen zu stark werden eine Tablette und kann den Anfall so schon durchbrechen bevor ich komplett handlungsunfähig werde.

Wenn dann einmalig etwas mehr genommen wird ist das für den Körper weit weniger belastet, als wenn du erstmal eine kleine Menge nimmst, die sich dann im Körper ja auch nach kurzer Zeit schon wieder aubbaut und du dann wenn die Menge nicht gereicht hat nochmal nachlegst.

Wenn man "nachlegt" passiert folgendes:

Die erste Dosis ist im Körper schon aktiv und wird durch Leber, Nieren etc. wieder abgebaut. Wenn du jetzt nachlegst erreichst du vielleicht einen wirksamen Wirkstoffspiegel im Blut, allerdings brauchst du durch den bereits begonnen Abbau der ersten Dosis mehr Wirkstoff um auf einen wirksamen Spiegel im Blut zu kommen UND dein Körper hat zeitlich länger mit dem Wirkstoff zu tun, was erstens Gewöhnungseffekte (schneller) hervorruft, sodass du mittelfristig noch mehr nehmen musst um überhaupt eine Wirkung zu spüren und evtl sogar in eine Abhängigkeit geraten kannst.

Bei der Höchstdosis für Medikamente hilft im Zweifel der Beipackzettel, aber auch die Frage an den Arzt der dir das verordnet hat.

Ibuprofen wirkt ab Dosen von mehr als 2400mg definitiv und in Abhängigkeit vom Körperbau auch schon bei kleineren Dosen blutgerinnungshemmend und ist auch nicht besonders gut für die Nieren. Den Magen beeinträchtigt es dagegen (im Gegensatz zu Acetylsalicylsäure - Aspirin) weitaus weniger.

Fazit: Wenn man definitiv ein Schmerzmittel braucht direkt eine sicher wirksame Dosis nehmen und Medikament und Körperreaktion genau kennen lernen, damit man lernt, welche Dosis funktioniert. Wenn man Schmerzmittel regelmäßig braucht oder an mehr als 10 Tagen im Monat einnehmen muss sollte man in jedem Fall mit seinem Arzt (oder ggf. auch einen auf die den Schmerz auslösende Erkrankung spezialisierten Facharzt) sprechen und sich nicht auf Selbstmedikation mit frei verkäuflichen Präparaten verlassen.
Alle Schmerzmittel können tatsächlich (bei längerer Anwendung) selbst Schmerzen auslösen (sog. medikamenteninduzieren Schmerz, der dadurch entsteht, dass der Körper auf die Betäubung/Unterdrückung eines wichtigen Warnsignals reagiert und gegensteuert).

Ich hoffe, das beantwortet dir deine Frage.

LG,

Matthias

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Naja, die Fotos direkt wirst du wohl nicht erhalten, wenn dann ggf. nur zur Einsicht.

Was du aber tun kannst ist einen "Antrag auf Auskunft und ggf. Löschung zu deiner Person" stellen.
Die Polizei darf nämlich Daten nur so lange speichern, wie sie für gesetzlich geregelte Zwecke benötigt werden. Allerdings gibt es nur sehr langwierige Prüffristen, nach denen dann evtl automatisiert gelöscht wird.
Ob sich daran gehalten wird kannst du jetzt glauben, du kannst es allerdings auch getrost lassen. Solange niemand nachfragt passiert denen sowieso nichts und selbst wenn nachgefragt wird interessiert's auch meistens keinen.
Da ist die Polizei intern schon ein mehr oder weniger rechtsfreier Raum, wie ich mal ketzerisch behaupten möchte. Wo kein Kläger da kein Richter und wo ein Kläger, da ein meistens sehr pro-Polizei orientierter Staatsanwalt.
Fakt ist: Alles was die über dich in ihren Datenbanken haben wird im Zweifel auch (und im Zweifel immer gegen dich) benutzt. Die Frage, ob es nun berechtigt oder unberechtigt darin gespeichert ist stellt sich dem Verwender (sprich Polizisten) dann im Konkreten Fall gar nicht. Er greift einfach nur zu und nimmt was er bekommt.

Durch einen solchen Antrag auf Auskunft und Löschung zwingst du die Behörde quasi, eine Prüfung unmittelbar vorzunehmen und dann ggf. halt Daten zu löschen oder aber den Grund (mit gesetzlicher Grundlage) zu nennen, warum die Daten weiterhin gespeichert werden (den man dann ggf. auch gerichtlich prüfen lassen kann).
Geh davon aus, dass die sich mit der Bearbeitung und Beantwortung allerdings Zeit lassen, spätestens nach 3 Monaten kannst du allerdings Untätigkeitsklage erheben. Meist reicht es dann allerdings schon, das anzudrohen, damit die "schnell werden". Eine solche Klage kostet am Ende Geld, dass deren Bugets zur Last fällt.

Kosten darf die Bearbeitung eines solchen Antrages übrigens nichts, allerdings kann es sein, dass die Behörde dir die Erstattung von Auslagen (sprich Portokosten etc.) auferlegt.

Im Grunde schreibst du an die in deinem Wohnort/Landkreis zuständige Polizei(direktion), mit der Bitte um Auskunft über die zu deiner Person "suchfähig" gespeicherten Daten und ggf. deren Löschung.
Wichtig zu wissen ist, dass das Datenschutzrecht (bzw. die DSGVO) hier (leider) keine Anwendung findet. (Wäre ja auch mal etwas ganz Neues, wenn der Staat sich durch seine eigenen Gesetze davon abhalten ließe, seine Bürger zu bespitzeln, ergo schafft man überall dort, wo es den Staat und seine Institutionen selbst betrifft passende Ausnahmen.)
Grundlage ist daher das in deinem Bundesland geltende Polizeigesetz ggf. i.V.m dem grundgesetzlich verbrieften Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Ich verlinke dir mal eine Seite von einem Rechtsanwalt, der dort dieses Thema sehr gut und verständlich behandelt. Hier findest du auch ein Musterschreiben, was du verwenden kannst, wenn du dich selbst nicht traust, ein entsprechendes Schreiben selbst zu formulieren.

https://www.jasperprigge.de/antrag-auf-datenloeschung-bei-der-polizei/

LG,

Matthias

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