Naja, die Fotos direkt wirst du wohl nicht erhalten, wenn dann ggf. nur zur Einsicht.
Was du aber tun kannst ist einen "Antrag auf Auskunft und ggf. Löschung zu deiner Person" stellen.
Die Polizei darf nämlich Daten nur so lange speichern, wie sie für gesetzlich geregelte Zwecke benötigt werden. Allerdings gibt es nur sehr langwierige Prüffristen, nach denen dann evtl automatisiert gelöscht wird.
Ob sich daran gehalten wird kannst du jetzt glauben, du kannst es allerdings auch getrost lassen. Solange niemand nachfragt passiert denen sowieso nichts und selbst wenn nachgefragt wird interessiert's auch meistens keinen.
Da ist die Polizei intern schon ein mehr oder weniger rechtsfreier Raum, wie ich mal ketzerisch behaupten möchte. Wo kein Kläger da kein Richter und wo ein Kläger, da ein meistens sehr pro-Polizei orientierter Staatsanwalt.
Fakt ist: Alles was die über dich in ihren Datenbanken haben wird im Zweifel auch (und im Zweifel immer gegen dich) benutzt. Die Frage, ob es nun berechtigt oder unberechtigt darin gespeichert ist stellt sich dem Verwender (sprich Polizisten) dann im Konkreten Fall gar nicht. Er greift einfach nur zu und nimmt was er bekommt.
Durch einen solchen Antrag auf Auskunft und Löschung zwingst du die Behörde quasi, eine Prüfung unmittelbar vorzunehmen und dann ggf. halt Daten zu löschen oder aber den Grund (mit gesetzlicher Grundlage) zu nennen, warum die Daten weiterhin gespeichert werden (den man dann ggf. auch gerichtlich prüfen lassen kann).
Geh davon aus, dass die sich mit der Bearbeitung und Beantwortung allerdings Zeit lassen, spätestens nach 3 Monaten kannst du allerdings Untätigkeitsklage erheben. Meist reicht es dann allerdings schon, das anzudrohen, damit die "schnell werden". Eine solche Klage kostet am Ende Geld, dass deren Bugets zur Last fällt.
Kosten darf die Bearbeitung eines solchen Antrages übrigens nichts, allerdings kann es sein, dass die Behörde dir die Erstattung von Auslagen (sprich Portokosten etc.) auferlegt.
Im Grunde schreibst du an die in deinem Wohnort/Landkreis zuständige Polizei(direktion), mit der Bitte um Auskunft über die zu deiner Person "suchfähig" gespeicherten Daten und ggf. deren Löschung.
Wichtig zu wissen ist, dass das Datenschutzrecht (bzw. die DSGVO) hier (leider) keine Anwendung findet. (Wäre ja auch mal etwas ganz Neues, wenn der Staat sich durch seine eigenen Gesetze davon abhalten ließe, seine Bürger zu bespitzeln, ergo schafft man überall dort, wo es den Staat und seine Institutionen selbst betrifft passende Ausnahmen.)
Grundlage ist daher das in deinem Bundesland geltende Polizeigesetz ggf. i.V.m dem grundgesetzlich verbrieften Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Ich verlinke dir mal eine Seite von einem Rechtsanwalt, der dort dieses Thema sehr gut und verständlich behandelt. Hier findest du auch ein Musterschreiben, was du verwenden kannst, wenn du dich selbst nicht traust, ein entsprechendes Schreiben selbst zu formulieren.
https://www.jasperprigge.de/antrag-auf-datenloeschung-bei-der-polizei/
LG,
Matthias