Hallo ich habe auch BWL studiert.

Wir hatten tatsächlich nur 1 Semester reines Wirtschaftsmathe und 1 Semester Statistik was da so ca dabei ist haben viele hier schon geschrieben. Aber natürlich wirst du Mathe nicht los das zieht sich auch in Bereichen wie Volkswirtschaftslehre, den Grundkursen BWL etc durch. Dazu hatte ich auch noch Englisch 2 Semester. Und auch 1 Semester Marketing oder Personalmanagement bspw.

Was hier auch schon erwähnt wurde ist das Problem das BWL eben so seinen Ruf weg hat. Es studieren viele BWL die nicht genau wissen was sie machen wollen. Ich hatte als ich angefangen habe den Plan Richtung Steuerberatung zu gehen und habe ein entsprechendes BWL Studium mit Vertiefung in Steuern und Prüfungswesen gemacht. Auch hab ich mich für ein duales Studium entschieden da du so einfach auch direkt weißt wie der Job aussieht und mir hat das auch geholfen um zu sehen wofür ich was eigentlich BRAUCHE. Gerade bei dem do h manchmal trockenen Thema Steuern war es für mich gut wenn man auch etwas Praxis zu der Theorie hatte. Ich kann jedem eigentlich so einen Studiengang empfehlen, ich finde es zumindest wesentlich sinnvoller als ein reines BWL Theoriestudium. Gemäß der Vertiefung hatte ich dann eben auch Fächer wie Buchführung, Jahresabschluss, Einkommensteuer, Gewerbesteuer und die ganzen weiteren Steuerarten die es so gibt.

Wenn Steuern für dich nichts ist gibt es da aber auch andere Vertiefungen wie Personalwirtschaft, Logistik oder Immobilien beispielsweise.

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Dein Job sind Einkünfte aus Anlage N, wenn du ein Gewerbe angemeldest dann hats du da zusätzlich noch Einkünfte aus Anlage G. Aus steuerlicher Sicht gibt es da soweit ich gerade weiß, keinen Hauptberuf oder Nebenjob.

Du musst nur vorher prüfen was in deinem Arbeitsvertrag steht, wegen Konkurrenz oder Zeitaufwand bzw was da steht was du an Nebentätigkeiten ausüben darfst.

Das einzige beim Gewerbe, was mir jetzt noch einfällt wäre, dass du prüfst, dass du die Freibeträge nicht überschreitest.

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Ja das sind selbständige Einkünfte, also Anlage S.

Dazu würde ich an deiner Stelle auch nochmal die USt prüfen. Da müsstest du auch eine Erklärung machen.

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Ich glaube was du meinst ist der Verlustvortrag. Wenn du in 18 und 19 bereits Betriebsausgaben für das Gewerbe hattest kannst du diese da ansetzen und der dadurch entstehende Verlustvortrag wird dann mit deinen Einkünften in 2020 verrechnet

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Forderungen sind Rechnungen die du gestellt hast, aber wo der Kunde noch nicht gezahlt hat

Das genaue Gegenteil dazu sind im Grunde Verbindlichkeiten (Schulden) , da hast du eine Lieferung oder Leistung erhalten und die Rechnungen noch nicht bezahlt

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Ich weiß was du meinst, ging mir vor kurzem genauso, man kann es als Berufseinsteiger nach dem Studium schlecht abschätzen was denn realistisch wäre.

Ich kann dir nur sagen bei mir und meinem Kommilitonen, zumindest bei denen wo ich es weiß, war der Schnitt so zwischen 26.000 und 35.000 Euro aber das hängt auch immer noch vom Bundesland ab.

In Bayern is der Durchschnitt glaube ich höher.

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Erstmal werden die ganzen Soforthilfe Anträge geprüft und entschieden ob das Geld wirklich nötig war, im Zweifel muss es zurück gezahlt werden. Und bei dem was im März los war das einfach jeder erst einmal so nen Antrag gestellt hat, was ja auch erstmal verständlich war, aber da werden viele Kandidaten für ne Rückzahlung dabei sein.

Und dann gab es ja Kurzarbeitergeld. Was viele nur vielleicht nicht wussten, das unterliegt der Progression. Ergo alle die Kurzarbeit hatten, müssen für 2020 eine Steuererklärungen abgeben.

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Steuerlich dieses oder nächstes Jahr gründen?

Hallo Ihr Lieben,

werde zu meinem konkreten Fall leider im Netz nicht fündig, wäre sehr nett wenn ihr mir helfen könntet. Grundsätzlich stellt sich mir die Frage ob ich dieses Jahr noch mein "Kleingewerbe" (also Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung) gründen soll oder erst Anfang nächstes Jahr oder ob dies aufgrund der Möglichkeit des Verlustvortrages oder dergleichen eigentlich ziemlich egal sein dürfte?

Zum Sachverhalt:

·       Bekomme seit 6 Monaten Arbeitslosengeld (die Monate davor habe ich normal als Angestellter gearbeitet und Lohnsteuer gezahlt - ca. 2.500€ in 2020)

·       Verdiene nebenbei 650,-€ als Trainer (450,-€ Basis + 200,-€ ÜL-Pauschale) welche auch nicht auf das ALG I angerechnet werden da ich diese Tätigkeit bereits etliche Jahre ausübe

·       Fortbildungskosten für diese Trainertätigkeit dieses Jahr ca. 1.800,-€

·       Laptop, Drucker für ca. 800,-€ dieses Jahr gekauft (für Betrieb des Gewerbes und der Nebentätigkeit auch nötig)

·       Anschaffungen für die Ausübung des Kleingewerbes noch nötig ca. 600,-€ (entweder 2020 oder 2021)

Die Jahre zuvor war ich ganz normal im Angestelltenverhältnis und habe jedes Jahr meine Einkommenssteuer (ohne Kleingewerbe) gemacht. Das Kleingewerbe bleibt nächstes Jahr unter 22.000,-€ Umsatz und ich werde wieder einer Hauptbeschäftigung nachgehen.

Wie und wann gebe ich das jeweils finanziell am sinnvollsten bei der Steuer an, wann schaffe ich den Rest für das Gewerbe an oder ist es wie oben gesagt aufgrund der Möglichkeit des Verlustvortrages oder dergleichen relativ egal?

Wäre um eure kurzen Tipps wirklich sehr sehr dankbar.

Vielen lieben Dank schon mal und bleibt gesund.

Gruß, Thomas

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Kosten die du für das Gewerbe hast kannst du im Rahmen von vorweggenommen Betriebsausgaben auch jetzt schon geltend machen. Dafür brauchst du keine Gewerbeanmeldung.

Würde ich dir auch raten, da es so klingt als hast du schon Aufwendungen dafür gehabt, diese verfallen sonst ja

Wann genau du jedoch gründest ist aus steuerlicher Sicht egal

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Meld dich bei ELSTER an.

Fahrtkosten sind Werbungskosten der Anlage N, wenn du sagst du hast Januar bis November gearbeitet dann könnte man als Arbeitstage pauschal 193 Tage ansetzen außer du kannst mehr nachweisen.

Wären also 50km x 0,30 EUR x 193 Tage.

In der km-Pauschale sind alle Kfz Kosten wie tanken berücksichtigt. Aber Achtung wenn du etwas von deinem AG erstattet bekommen hast musst du das dagegen rechnen.

Alle weiteren Werbungskosten die du hattest kannst du dann auch noch rein nehmen

Was du jedoch für ne Erstattung bekommst kann man so nicht einfach sagen das kommt darauf an wieviel Lohnsteuer abgeführt wurde, ob du Kirchensteuerpflichtig bist, ob du Entgeldersatzleistungen bekommen hast etc.

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Hast du denn mittlerweile eine Idee?

Oder ein Thema welches du selbst spannend / interessant findest?

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Wenn du einen Geschäftsvorfall verbuchst und dabei Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung ansprichst ist er entweder Erfolgswirksam oder Erfolgsunwirksam. Sprichst du jedoch keine Position der GuV an sonst schiebst es nur in der Bilanz hin und her ist es ein neutraler Geschäftsvorfall.

So einmal kurz zusammengefasst zumindest.

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Ich hab auch BWL studiert, jedoch ging es mir ähnlich wie dir und ich brauchte einen Praxisbezug, daher habe ich mich für ein duales Studium in BWL entschieden. An meiner Uni war es dann zudem so das es verschiedene Vertiefungen gab, womit ich finde man einfach viel mehr anfangen kann. Ich habe mich damals für die Vertiefung Steuerberatung entschieden. Dafür müsstest du nur eben schon nen groben Plan haben wo du irgendwann hin möchtest.

Vielleicht gibt es bei dir auch solche Unis die das anbieten?

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Dann musst du keine Steuererklärung machen, jedoch "darfst" du eine machen. Hast du nach Abzug aller Werbungskosten negative Einkünfte aus der Anlage N bildest du einen Verlustvortrag für die kommenden Jahre. Hast du sonstige Kosten die dir entstanden sind wie Handwerker, AGB, Spenden/Mitgliedsbeiträge, etc kannst du auch durchaus etwas von der einbehalten Lohnsteuer erstattet bekommen.

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Welches Studiengang sollte ich studieren, um Steuerberater zu werden?

Ich möchte irgendwann mal die StB Prüfung ablegen. Dafür möchte ich BWL studieren. Es werden zwei Fachrichtungen angeboten, die auf die Steuerberaterprüfung vorbereiten. Ich bin jetzt verwirrt. Was bringt mich beim Ziel genau genommen weiter? Welche Fachrichtung für BWL ist von beiden lohnenswert? Ich sehe keine Vor- und Nachteile der jeweiligen Studiengänge.

  • BW / Controlling, Finanz- und Rechnungswesen
Weiterhin kommen Tätigkeiten als Prüfer bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder als Referent bei Steuerberatern in Betracht. Nach einigen Jahren praktischer Tätigkeit können Sie dort die Berufsexamina zur/zum »Steuerberater(in)« und/oder »Wirtschaftsprüfer(in)« ablegen. Schließlich kommen als Arbeitgeber auch Unternehmensberatungen in Frage, v. a. wenn es um Aufbau von Planungs- und Steuerungssystemen geht.
  • BW/ Steuern und WirtschaftsprüfunG
Das im Verlauf dieses Studiums erworbene Wissen ist die Grundlage in einer sich daran anschließenden Tätigkeit im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung bzw. Unternehmensberatung. 
Die Lehrinhalte zielen darauf ab, die Vorbereitung zu den in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung anstehenden Berufsexamina zu erleichtern. Das Bachelor-Studium des „BW/Steuern und Wirtschaftsprüfung“ an der Hochschule Pforzheim bietet die Möglichkeit, das dafür grundsätzlich notwendige Fachwissen zu erwerben. Mit ihm gelingt der Einstieg in das Berufsleben.
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Ich hab dual BWL Steuern und Prüfungswesen studiert da gab es bei mir im 5. Semester nochmal ne Vertiefung Richtung Steuerberater. Und nach dem Bachelor musst du eh erstmal einige Jahre Berufserfahrung nachweisen. Ggf kannst du noch deinen Master machen da gibt es auch einige wenige die ausgerichtet sind auf sie StB Prüfung vorzubereiten

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Laptop würde ich abschreiben. Und den Monitor da nicht selbständig nutzbar würde ich sagen er "folgt dem HauptWG" hier also dem Laptop und genausolange abschreiben

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Wohnt deine Frau in Deutschland bzw. hat hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt (und erzielt hier Einkünfte) ist sie unbeschränkt Steuerpflichtig in Deutschland. § 1 Abs. 1 S. 1 EStG.

Anderfalls, wenn sie beispielsweise noch in den Niederlanden wohnt, du aber deinen Wohnsitz in Deutschland hast oder dich durch die Arbeit hier vorrangig aufhältst, könnte sie nach §1a Abs. 1 Nr. 2 EStG mit dir in Deutschland zusammenveranlagt werden.

Also ich würde sagen es geht. Aber an deiner Stelle würde ich mir vielleicht Hilfe bei einem Steuerberater suchen oder nochmal beim Finanzamt anrufen und nachfragen. Da befindest du dich auf der Ebene des internationalen Steuerrechts. Und ich muss sagen mit §1a EStG hatte ich jetzt noch nicht so viel zu tun, das ist halt auch ehr die Ausnahme es § 1 EStG.

Außerdem weiß ich nicht wie das dann in den Niederlanden läuft ob sie da irgendwelche Anträge stellen muss um die Doppelbesteuerung zu vermeiden.

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Ich würde es versuchen wenn ein beruflicher Zusammenhang besteht, diesen dann aber vielleicht noch erklären bzw. im besten Fall von deinem Arbeitgeber eine Erklärung unterschreiben lassen das das berufsbedingt notwendig war. Wenn du auch privat davon profitierst dann würde ich vielleicht versuchen 50% o.ä. anzusetzen weil bei sowas denke ich nicht das dies zu 100% durchgehen wird, zumindest ohne Erklärung deines Arbeitgebers. Wenn du jetzt für den Gabelstapler z.b. einen Schein gemacht hättest dann hättest du da ja i.d.R. nicht privat von profitiert und es wäre bestimmt zu 100% ansetzbar gewesen.

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Ich habe mich damals auch für BWL entschieden jedoch mit der Vertiefung in Steuern und Prüfungswesen dazu das auch dual, das ist so speziell das unterscheidet sich enorm von dem üblichen Studium und durch das duale sammelst du gleich Berufserfahrung. Also gehst du mit besseren Qualifikation da raus. Bei uns gibts dann noch andere Vertiefung wie Logistik oder Immobilien wenn Steuern jetzt nix für dich ist. Also wenn du wirklich Interesse an BWL hast kann ich sowas nur empfehlen.

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