Hallo!
Meine Familie hat einen Fahrschulbetrieb, deswegen kenne auch ich solche Fälle.
Grundsätzlich ist es so, dass es die Pflicht der Fahrschule und des Fahlehrers ist, den Prüfling erst zur Prüfung zuzulassen, wenn er bestmöglichst ausgebildet ist.
Dafür stehen die Fahrschulen mit den sogenannten Prüfbescheinigungen, die sie beim jeweiligen Prüfer(TÜV, Dekra etc) abgeben, gerade.
Aus diesem Grund kann ich die Position des Fahrlehrers sehr gut verstehen.
Mein Tipp, und was wir immer anbieten ist, eine Person(Familie,Freunde) eine Fahrstunde mitfahren zulassen, und diese soll dann ehrlich und objektiv wiedergeben, ob sie den Fahrschüler für prüfungsbereit hält.
lg
Lina