Wie auch in anderen damaligen Ostblock-Staaten war in der UdSSR die Zentralverwaltungswirtschaft die vorherrschende Wirtschaftsordnung. Ihre wesentliche Merkmale waren die Verstaatlichung der Produktionsmittel und Firmen, die zentrale Steuerung des Wirtschaftsprozesses, die Festlegung von Preisen und Löhnen und ein stabiles Außenhandelsmonopol. Der Großteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche befand sich in genossenschaftlichem Besitz, wobei die Landwirtschaft aber genauso der staatlichen Planung unterstand. Ebenso unter vollständiger staatlicher Kontrolle waren auch sämtliche Massenmedien. Eine freie Berichterstattung existierte nicht, der Rundfunk wie die Printmedien dienten dem Staat als Mittel zur Propaganda.

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Du kannst nicht ohne Weiteres "ins Grundbuch eingetragen" werden. Wenn Du ins Grundbuch (mit)eingetragen werden willst, bedeutet dies, dass Du Miteigentümer des Grundstücks wirst. Hierfür ist eine Schenkung(Übertragung) des halben Miteigentumsanteils auf Dich notwendig, das muss notariell beurkundet werden. Ggf. fällt Schenkungssteuer an (Freibetrag unter Eheleuten = 500.000 EUR).

Wenn der Eigentümer sein Eigentum vollständig auf Dich übertragen möchte, sodass du alleine im Grundbuch eingetragen bist (Alleineigentümer), dann gilt Folgendes:

Pflichtteilsrelevant für das Erbe ist der Zeitpunkt der Übertragung und der Zeitpunkt des Erbfalls. Liegen dazwischen 10 Jahre, dürfte die Schenkung nicht pflichtteilsrelevant sein. (§ 2325 BGB). Wenn dazwischen weniger als 10 Jahre liegen, dann findet eben eine Pflichtteilsergänzung statt mit der Folge, dass die enterbte Person entsprechende Ansprüche erweitern kann.

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Storno/Gutschrift kann nicht mehr verwendet werden nach dem deutschen Steuerrecht. Das nennt sich "Korrekturrechnung" und ist völlig unproblematisch, auch wenn schon bezahlt wurde. Die Rechnung muss dann einfach unter neuer Rechnungsnummer "korrigiert" neu ausgestellt werden. Die alte Rechnung muss gleichwohl in den Buchhaltungsunterlagen auftauchen.

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Nein, der Vollstreckungsbescheid ist "nur" der Titel, mit dem (min 30 Jahre lang) die ZWangsvollstreckung gegen Dich betrieben werden kann. Es kommt darauf an, wieweit der Gläubiger damals gegangen ist. Hat er einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt und hast die Vermögensauskunft abgegeben, dann erfolgt eine Eintragung im sogenannten Schuldnerverzeichnis, was eben nicht mit der Schufa zu verwechseln ist. Möglicherweise bist du also im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Die Schufa hat damit überhaupt nichts zu tun. Wende dich am besten an den Gläubiger um die Angelegenheit zu klären. Nach Zahlung hast Du einen Anspruch auf Herausgabe des Vollstreckungsbescheides und Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis (grundsätzlich).

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Das hängt davon ab, wie alt die beschenkte Person ist, in welchem Verhältnis sie zum Schenker steht und in welchen Steuerklassen sie sich befinden. Grundsätzlich gilt bei Schenkungen an Dritte (Freunde) ein Steuerfreibetrag von 20.000,00 €. Schenkst Du also einem Freund einen Betrag unter 20.000,00 €, ist dieser Schenkungssteuerfrei.

Unabhängig davon, ob die Schenkung unter dem Freibetrag liegt, ist eine Meldung beim Finanzamt gleichwohl zu empfehlen und zwar innerhalb von 3 Monaten ab Schenkung gem. § 30 Erbschaftssteuergesetz bei dem Finanzamt, das für die Erbschaftssteuer zuständig ist (Wohnort des Beschenkten). Dies gilt nicht, wenn die Schenkung notariell beurkundet worden ist (was bei hohen Geldbeträgen grundsätzlich empfehlenswert ist).

Die bereits in den Kommentaren angesprochene 10 Jahresfrist hat folgenden Hintergrund:

Wenn innerhalb von 10 Jahren erneut eine Schenkung vorgenommen wird, die dann ggf. den Freibetrag übersteigt, könnte eine Steuerhinterziehung vorliegen, wenn man die erste Schenkung nicht beim Finanzamt gemeldet hat.

Fazit: Du kannst steuerfrei so viel und oft an Freunde schenken wie Du willst, bis Du binnen 10 Jahren den Freibetrag erreichst, ab dann muss Schenkungssteuer gezahlt werden.

Bitte beachte, dass dies nur eine pauschale Einschätzung auf der Grundlage der von Dir übermittelten Informationen darstellt. Selbstverständlich sind rechtsrelevante Fragen einer Einzelfallüberprüfung des Gesamtsachverhalts vorbehalten.

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Ich persönlich finde die Advocard (Anwalts Liebling) angenehm und effizient. Die Abwicklung bei der Advocard für Anwälte ist relativ unproblematisch im Gegensatz zu anderen Versicherern. Auch die Kommunikation ist einwandfrei.

Letztlich kommt es für Versicherungsnehmer aber auf das Preis/Leistungsverhältnis an, und das ist einzelfallbezogen und muss jeder für sich entscheiden. Ich kann Dir daher empfehlen, bei Check24 einen direkten Vergleich Deiner gewünschten Konditionen zu den Preisen/Leistungen der jeweiligen Versicherer vorzunehmen, dann solltest Du Gewissheit haben

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Sie haben die freie Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten KV. In der Regel wählt man die Private. Hat man sich allerdings einmal entschieden, von der gesetzlichen zur privaten zu wechseln, ist ein nochmaliger Wechsel zur gesetzlichen (grundsätzlich) nicht mehr möglich (abgesehen von ganz geringen schweren Ausnahmen) -> Begründung auf gut Deutsch: Verlässt Du einmal die Solidargemeinschaft (gesetzliche), biste selbst Schuld.

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Das Problem am Kommunismus und Sozialismus ist, dass einem irgendwann das Geld der Anderen ausgeht ;)

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Relevant ist, ob man zum Zeitpunkt der Tat 14 war oder nicht:

§ 19 Strafgesetzbuch
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

Heißt: Begehst du mit 13 eine Straftat, kannst Du auch mit 14 dafür nicht strafrechtlich sanktioniert werden.

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Es wäre hilfreich, wenn du den gesamten Inhalt des Briefes anonymisiert zitieren würdest. Mit der derzeitigen Beschreibung kann vermutlich niemand etwas anfangen.

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Die meisten Kommentare sind nicht zutreffend. Die Richter können selbst entscheiden, ob sie die Termine aufheben oder nicht. Beim Amtsgericht Wedding in Berlin gibt es mehrere Geschäftsstellen, die teilweise die Termine aufrecht erhalten, selbst in einfachen Zivilsachen. Am Montag war ich auch noch in Charlottenburg (und da ging es um eine Mieterhöhung). Tatsächlich werden aber zunehmend die Meisten bis mindestens Mitte April nach und nach aufgehoben. Aber eine direkte Anweisung oder Verpflichtung der Richter hierzu gibt es nicht.

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Im Übrigen sei angemerkt, dass Du mit Fotografieren und anschließendem Hochladen des Werbeplakates im Internet vermutlich gegen das Urheberrecht verstößt.

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"Lutschpastillen gegen Corona" lese ich nur in dem von Dir selbst formulierten Text, nicht aber auf dem von Dir fotografierten Plakat.

In dem Produkt ist offensichtlich "Cistus creticus" enthalten :

 Cistus creticus kann tatsächlich eine antivirale Wirkung aufweisen insbesondere gegen verschiedene Grippeereger, wobei der antivirale Effekt durch eine – reversible – physikalische Interaktion des Extrakts mit Proteinen von Virusoberflächen zustande kommen soll. Studien zur therapeutischen Wirksamkeit bei viralen Infekten weisen hingegen abweichende Ergebnisse auf und sind unter Pharmakologen und Medizinern stark umstritten.

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Alle Antworten sind leider fehlerhaft.

Die Antwort ergibt sich aus § 211II StGB:

"Mörder ist, wer 

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, 

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder 

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, 

einen Menschen tötet".

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Macht Dendemann ja zum Bsp bei "Kommt Zeit dreht Rad"

Geht, wenn ich es richtig im Kopf habe so:

Unabdingbar tickt die Uhr (Silben 1234567)

und das kratzt mich nicht die Spur (Silben ABCDEFG)


Sind hier jetzt keine richtigen Reime in den ersten vier Silben, aber der Vokal klingt bei 1&A, 2&B, 3&D und 4&C gleich. Es würde aber besser klingen, wenn die Reihenfolge gleich wäre, merkst du ganz schnell beim laut Vorlesen:

Auch wenn das jetzt inhaltlich keinen Sinn ergibt würde es akustisch besser klingen wenn du sagst:

Unabdingbar tickt die Uhr

und das mich kratzt nicht die Spur


Ich glaube nämlich, dass sich beim Reim die Klänge tatsächlich in der richtigen Reihenfolge wiederholen müssen, damit man ihn auch als Reim wahrnimmt.

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Das kommt darauf an wie du Klugheit definierst.

Einstein glänzte natürlich durch enorm viel Wissen, seine Entdeckungen etc. Er ist vielleicht der Klügere.

Kant allerdings war eher Philosoph. Philosophie bedeutet übersetzt “die Liebe zur Weisheit“
Er hat sich mit transzendenten Themen befasst und ist in meinen Augen der Weisere.

Er hat sich mit den Menschen, mit Gefühlen und der Gesellschaft befasst und vielen Menschen geholfen, abstrakte Zusammenhänge zu verstehen und zu lernen, worauf es im Leben wirklich ankommt, während Einstein den Fokus auf der irdischen Materie hatte und dazu beigetragen hat, physische Gegebenheiten und Verhältnisse zu verstehen.

Kurz gesagt: Einstein forschte über die weltlichen, real greifbaren Dinge, während Kant abstrakte, unmatierelle Gefühle und Zusammenhänge erörterte.

Man kommt nicht umhin festzustellen, dass man die beiden nicht vergleichen kann, aber wenn man das anhand von reinem Wissen und Intelligenz festmacht würde ich mich für Einstein entscheiden.

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