Ausziehen mit 18 und fsj?

4 Antworten

Hi,

naja Gründe kann man sich nicht so denken.

400€ Lohn + 184€ sind 584€. Mit einem Nebenjob am WE und vllt 100€ zusätzlich lässt es sich schon gut leben.

Du kannst also ausziehen, selbst den Mietvertrag unterschreiben. Am besten wäre es natürlich wenn du schon Gespartes für Kaution, Übernahme einer Küche etc. hast.


pandaC 
Beitragsersteller
 30.04.2015, 18:00

Gründe gehören hier nicht her. ich weiß ja nicht wos sich damit gut leben lässt. wenn ich das Geld dass du grad aufgezählt hast. wahrscheinlich für Miete plus Nebenkosten brauch. und nein. ich such mir keine zu teure Wohnung, nur gibt es hier keine billigeren und ich muss wegen meinem fsj in der Stadt bleiben, weil ich nicht mobil bin.

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comedyla  30.04.2015, 18:07
@pandaC

Nee die gehören nicht hier hin, da selbst wenn es schlimme Gründe wäre die Sitaution so oder so nicht ändern würde, da du bereits "genug" Geld zur Verfügung hast.

Schau einfach mal im Internet unter wg-gesucht.de in deiner Region nach kleinen WG-Zimmern, dann hast du einen Einblick. Wenn es nicht gerade Hamburg, München, Köln Innenstadt ist lebt es sich gut. Ein WG-Zimmer (und dafür braucht man dann auch kein Geld für Küche, Küchenzeug etc) bekommst du meist schon für 200-250€ warm

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pandaC 
Beitragsersteller
 30.04.2015, 21:31

ich wohn in nem kleinen Ort, indem sich die Wohnungssuche ziemlich schwer gestaltet. Das ist das Problem 😔

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comedyla  30.04.2015, 22:29
@pandaC

okay, aber da wird dir niemand eine Wohnung stellen oder für dich suchen. Das musst du selbst machen.

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Hi,habe das hier dazu gefunden.L wie LeistungenDie Einsatzstellen bzw. Träger eines Freiwilligendienstes können Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und ein angemessenes Taschengeld (siehe T wie Taschengeld) zur Verfügung stellen. Werden Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht gestellt, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Alle Leistungen werden zwischen Freiwilligen und Einsatzstelle bzw. Träger vereinbart.

W wie Wohngeld

Die Beantragung von Wohngeld ist für Freiwillige im FSJ/FÖJ bzw. BFD prinzipiell möglich. Die Zahlung von Wohngeld hängt unter anderem von der Miethöhe und dem verfügbaren Einkommen ab. Ein Antrag kommt dann in Betracht, wenn für die Aufnahme des Freiwilligendienstes ein Umzug an den Ort der Einsatzstelle notwendig ist, ohne dass die Einsatzstelle Unterkunft gewähren kann. Zuständig ist die Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung am neuen Wohnort. Aus dem Antrag muss hervorgehen, dass die neue Wohnung der Lebensmittelpunkt der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ist. Ob die Voraussetzungen für einen Wohngeldanspruch bestehen, sollte rechtzeitig vor Antritt des Freiwilligendienstes mit der Wohngeldbehörde geklärt werden.


Gruß Lesemaus

das wichtigste ist immer, du hast ein Zimmer (mit Bad)

oder etwas platt ausgedrückt: ein Dach über dem Kopf hast...

bevor das nicht geklärt ist, auch mit der Miete (Bezahlung),

darfst du auf keine anderen dummen Gedanken kommen.

Dir steht übrigens das Kindergeld zu, wenn du noch in der Ausbildung bist.

Das bringt dir etwas mehr (hoffentlich..)

laß den Kopf nicht hängen.. & Gruß

"Welche Gelder stehen mir zu

Solange du deine Gründe nicht näher erläuterst prinzipiell erstmal gar keine weil deine Eltern dich versorgen müssen bis du deine Erstausbildung abgeschlossen hast.


pandaC 
Beitragsersteller
 30.04.2015, 17:37

Damit ist auch genau gemeint, wie viel Prozent vom Gehalt mir unterhält zu steht oder wenn die Gründe, für das Jugendamt oder ähnliches triftig sind, was für Hilfen ich da bekomme

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bachforelle49  30.04.2015, 17:41

vor allem ist er mit 18 Jahren volljährig -

aber das befreit ihn natürlich von der Verantwortung sich selbst und

anderen gegenüber -

ich würde ihm klarzumachen versuchen, daß dann wirklich

die Verantwortung auch für seine Zukunft erst richtig anfängt!

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