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Ineressantes Beispiel: "durstlöschend" fällt unter §36 1.1 der Rechtschreibregeln. Text: ES wird zusammengeschrieben, wenn der erste Bestandteil mit einer Wortgruppe paraphrasierbar ist Bps. angsterfüllt --> von (großer) Angst erfüllt. "Erdöl exportierend fällt unter Regel §36 2.1., Text: "Zusammen- wie auch getrennt geschrieben werden kann, wenn der entsprechende Ausdruck sowohl als Zusammensetzung als auch als syntaktische Fügung angesehen werden kann. Dies betrifft: Verbindungen von Substantiven, Adjektiven, Verben, Adverbien oder Partikeln mit adjektivisch gebrauchten Partizipien, zum Beispiel: "Rat suchend". Das ganze ist ziemlich vage. Warum sollte "durstlöschend" nicht als syntaktische Fügung angesehen werden? (den Durst löschend)? Hier besteht m.E. bei den Reformern noch Handlungs- bzw. Klärungsbedarf. Duden1 verweist von durstlöschend auf K59, von wo ebenfalls auf §36,1 verwiesen wird, da es sich um die Verkürzung einer Wortgruppe handelt. "durstlöschend" könnte aber m.E. auch unter K58 fallen, wo Getrennt- und Zusammenschreibung zugelassen wird. Die Norm ist aber leider so, wie du sie in deiner Frage beschreibst.