Der Fantasie ist keine grenzen gesetzt vorallem bei jugendlichen kann da schon mal was sehr verrücktes zustandekommen. :D Man sollte bei allen zweifeln natürlich eine obergrenze der strafe setzten aber auch nicht zu weich sein da es ja doch eine "Strafe" sein soll :)
Wenn es eine total absurde blödsinnige Strafe wird kann man ja gerade als betreuer seine Pädagogik sprechen lassen :P
Ich selber musste mal ein Gedicht verfassen **mit einigen Wörtern die ich aufgrund der regeln hier nicht ausschreiben darf ...Gnarf**, halt die sexuelle ebene ... ( verdammt jetzt muss ich es mir doch wieder reinziehen ... DANKE :D ).
Wenn ihr euch aber im vorfeld einigt sodass alle einverstanden sind und gerade ihr "Betreuer" hab ja immer das letzte Wort ... gut wir kennen uns nicht persönlich da kann ich ja einfach mal sowas sagen :P sollte das kein problem sein ;)
viel glück und viel spaß