!!! UPDATE !!!
Hallo,
wollte kurz mal eine Rückmeldung bezüglich der Sachlage abgeben!
Da meine Freundin über keine Rechtsschutzversicherung verfügt und auch ihre finanziellen Mittel sehr beschränkt sind, habe ich heute morgen, meinen Anwalt um Rat gebeten.
Er führte an dass der Abbau der Küche, auf die unterschriebene Zahlungsvereinbarung zwischen Küchenstudio und Vormieter beruht, welcher Aufgrund der vereinbarten Nichtzahlung erfolgt.
Es bestünde somit ein Vertrag zwischen Küchenstudio und Vormieter aber nicht mit der aktuellen Mieterin und neuen Besitzerin der Küche. Daher habe das Küchenstudio zu diesem Zeitpunkt, kein materielles Recht an der Küche.
Dem Küchenstudio bliebe somit nur der rechtliche Weg, seine Forderungen gegenüber dem Vormieter durchzusetzen, in Form des Rechtsweges, Mahn- u. Vollstreckungsbescheid, Pfändung, Klage!
Mein Anwalt wird ein entsprechendes Schreiben an das Küchenstudio aufsetzen, in welchem das Küchenstudio aufgefordert wird, jegliche Forderungen, wie auch den Abbau der Küche, zu unterlassen.
Mal sehen, wie es weitergeht.
Danke für die vielen Antworten.