Es ist immer wieder amüsant, was auf dieser bei gutefrage.net so alles an gepflegtem Halbwissen und abenteuerlichem Kaffeesatzlesen geboten wird.
Das Nichtmitführen der Papiere wird mit einem Bußgeld in Höhe von (je) 10 Euro geahndet werden, vgl. §24, § 69a StVZO, § 24 StVG und 174 BKat.
Soweit die Rechtslage.
Da ich seit Jahrzehnten so gut wie nie meine Papiere mitführe, kann ich aus diversen Erfahrungen jedoch berichten, dass es in der Regel eine Auslegungssache ist,
die schon mit den besten Wünschen für eine "gute Fahrt", bis zur mehrstündigen Festnahme geführt hat.
(Seit Jahren führe ich immer eine aktuelle Kopie meiner Papiere im Handschuhfach mit, was bisher keinerlei Ärger nach sich zog - Gesetz hin oder her.)
"Noch Fragen, Kienzle?"