Kontovollmacht erteilen, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr selbst zur Bank gehen kann?

Hallo, Wir haben folgendes Problem: Meine Schwiegermutter ist vor ca 2 Monaten in ein Pflegeheim gegangen, es war ihr eigener Wunsch, nicht unser. Nun ist es so, dass meine SchwieMu das Heim erst mal selbst bezahlen muss, bis die Pflegestufe durch ist, und auch dann muss sie ja einen großen Teil selbst zahlen. Aber sie hat kein Girokonto, sondern ihr Geld liegt auf einem Sparbuch und auch ihre Rente geht jeden Monat auf dieses Sparbuch. Überweisungen kann man von einem Sparbuch nicht tätigen und abheben kann man aber auch nur 2000€ am Tag jedoch nicht mehr als 4000€ in der Woche. Jetzt ist es aber so, dass mein Mann letzte Woche 2000€ geholt hat und als er am nächsten Tag wieder 2000€ holen wollte, er kein Geld bekommen hat, Limit sei überschritten. Das Heim muss aber bezahlt werden. Er selbst hat noch keine Vollmacht, nur meine SchwiMu will, dass er sich um alles kümmert. Eine schriftliche Vollmacht kann sie ihm zwar geben, aber sie selbst will und kann nicht zur Bank gehen um das zu regeln. Jetzt meine Frage: Es gibt ein Formular im Internet zur Kontovollmacht vom BJM, reicht es, wenn wir es ausdrucken und sie unterschreiben lassen? Muss die Bank das anerkennen? Gleich vorweg, Ein Antrag auf Pflegschaft ist beim Amtsgericht gestellt, aber bis das durch ist, dauert seine Zeit, nur bis dahin müssen ja immer wieder einige Dinge gezahlt werden. Miete, Heim ect.

Pflege, Bank, Vollmacht
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