Darf der Kindergarten das Jugendamt aus nichtigen Gründen informieren?

Ich bin heute aus allen Wolken gefallen, als ich von der Arbeit kam und das Jugendamt vor der Türe stand. Der Kindergarten hätte das Jugendamt informiert weil meine beiden Kinder ( 3,5 Jahre alt ) Karies haben und wir nicht zum Zahnarzt gehen würden ! Wir hatten davor die Woche noch besprochen, dass wir bereits mehrere Male beim Zahnarzt waren und ja die Kinder haben leider Karies, da beide ziemlich lange aus der Flasche getrunken haben. Der Zahnarzt sagt uns immer wieder solange die Kinder keine Schmerzen haben sollen wir abwarten bis die Milchzähne von selber ausfallen, der Kindergarten ist aber der Meinung wir sollten die Zähne ziehen lassen ! Das ist doch meine Entscheidung ob ich meinem Kind eine Vollnarkose zumuten möchte um ihm alle Milchzähne zu ziehen, oder ob ich abwarten möchte bis sie alleine ausfallen! Natürlich ist der Karies nicht schön, die Kinder putzen regelmäßig ihre Zähne und sind gepflegt! Es ist unter keinen Umständen das Kindeswohl gefährdet. Ich meine sogar, dass der Kindergarten eine bestimmte Schweige und Auskunftspflicht damit verletzt hat. Ich überlege ernsthaft den Kindergarten zu wechseln, möchte aber die Kinder nicht aus ihrem gewohnten Umfeld reißen, ich habe so was noch nie gehört, dass der Kindergarten das Jugendamt informiert, weil ich den Kindern nicht die Milchzähne ziehen möchte. Hat jemand einen guten Rat für mich ? Bin gerade auf 180 😡

Kinder, Familie, Recht, Jugendamt, Kinder und Erziehung
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